NIS-2-Richtlinie - neue gesetzliche Anforderungen zur IT-Sicherheit
Veranstaltungsdetails
Bedrohungen für IT-Systeme nehmen täglich zu und stellen für Unternehmen ein immer größeres Thema in der Abwehr dar. Die NIS-2-Richtlinie, die im Januar 2023 von der Europäischen Union verabschiedet wurde, stellt eine umfassende Aktualisierung der vorherigen NIS-Richtlinie dar und zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern.
Diese Richtlinie wird bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt und betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, die sich mit der Etablierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) beschäftigen müssen. Nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie Energie, Verkehr, Gesundheitswesen und Finanzdienstleistungen, sondern auch kleinere Unternehmen und deren Dienstleister werden bei dieser Richtlinie mit einbezogen. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro müssen nun ein ISMS etablieren und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen implementieren.
Dieser Fachvortrag beschäftigt sich mit den neuen gesetzlichen Anforderungen zur IT-Sicherheit. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich über die Herausforderungen und Chancen, die die NIS-2-Richtlinie mit sich bringt, zu informieren und Fragen zu klären.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, IT-Leitungen und
Informationssicherheitsbeauftragte, rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Inhalte:
- Was ist die NIS-2-Richtlinie und welche Anforderungen stellt sie an Unternehmen?
- Wie kann ein ISMS erfolgreich etabliert werden?
- Bestandteile eines ISMS: Dokumentation, Risikobewertung, Fehlererkennung, Meldung von Vorfällen und Schulung der Mitarbeiter.
- Praxisbeispiele und Erfahrungen aus der Umsetzung