Nachfolgeregelung außerhalb der Familie
Veranstaltungsdetails
Kann die Unternehmensnachfolge nicht oder nur teilweise in der Familie gelöst werden, müssen Externe in die Nachfolgeregelung integriert werden.
Bei einer familienfremden Lösung mit Fremdgeschäftsführung oder Aufnahme eines externen Gesellschafters geht es vor allem um die Kontrolle der Familie über den (teilweise) fremd geführten Betrieb. Insbesondere sind die Interessen des Unternehmensinhabers und seiner Familie sicherzustellen, falls der Externe sich letztendlich als doch nicht geeignet erweist. Beim Verkauf des Unternehmens oder von Anteilen stehen wiederum ganz andere Fragen im Vordergrund.
Im Anschluss an ihre Vorträge stehen die Referenten für Fragen der Teilnehmer zur Verfügung.