Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart
Schlanke und einfache Regelungen für die Rechtsform von Betrieben; Bekenntnis zum Eigentum der Anteilseigner
Positionen
- Die Wirtschaft bekennt sich zu den vollen Eigentumsrechten der Anteilseigner am eigenen Betrieb. Gesetzgebungsvorhaben, die den grundgesetzlich geschützten Bereich der Unternehmen und Anteilseigner tangieren, müssen von Anfang an auf ihre Verfassungskonformität, insbesondere auf die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft werden.
- Grundsätzlich ist dabei dem Grundsatz der unternehmerischen Eigenverantwortung Vorrang zu gewähren.
- Die Wirtschaft lehnt weitere Eingriffe in die Corporate Governance ab. Die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Vergütung, die Auswahl des Wirtschaftsprüfers, die Satzungsfreiheit der Unternehmen etc. müssen als zentrale Eigentumsrechte am Betrieb in den Unternehmen so gestaltet werden können, wie es aus Sicht ihrer Anteilseigner erforderlich ist. Soweit Einfluss auf eine gute Unternehmensführung genommen werden soll, sollte dies durch freiwillige Selbstverpflichtung statt detaillierter gesellschaftsrechtlicher Regelungen erfolgen. Vergütungsvereinbarungen als unternehmerische Entscheidung in der Wirtschaft sollten nicht durch das Gerechtigkeitsempfinden von Behörden, Volksvertretern oder dem vermeintlichen Volksempfinden ersetzt werden.
- Gebühren, die bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten anfallen, sollten durch den tatsächlichen Arbeitsaufwand gerechtfertigt sein. Die Mitwirkung der IHK an einem inhaltlich richtigen und qualitativ guten Handelsregister sollte erhalten bleiben; sie setzt sich dabei für eine bürokratiearme und wirtschaftsfreundliche Anwendung des Registerrechts ein und hilft, Kosten bei den Unternehmen und Gerichten zu sparen.
Hintergrund:
Das Gesellschaftsrecht ist auf nationaler und europäischer Ebene stark im Wandel. Neue Gesetze wirken sich auf die Managerhaftung, die Rechte der Anteilseigner und Transparenzpflichten aus. Eine klare Linie fehlt. Die entscheidende Frage, wem das Unternehmen verpflichtet ist (Anteilseignern, Arbeitnehmern oder der Allgemeinheit), ist nicht mehr wie über viele Jahrzehnte hinweg eindeutig beantwortet. Zugleich wird der Kernbereich des Gesellschaftsrechts, die Rechte der Anteilseigner untereinander, die Haftung gegenüber Dritten und die Vertretungsbefugnisse, immer stärker durch sachfremde Kriterien überlagert. Systemunterschiede zwischen kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften, mittelständischen Familienunternehmen und Kleinstunternehmen werden nicht immer berücksichtigt. Beispiele sind etwa ruinöse Ordnungsgelder gegenüber Kleinstunternehmen bei Verstößen gegen die Offenlegung, rechtspolitische Diskussionen über die Begrenzung der Managervergütung in Familiengesellschaften oder zwingende Vorgaben für die Besetzung von Führungspositionen, die sich nicht am Vertrauen der Anteilseigner und an der Qualifikation, sondern am Geschlecht orientieren (Geschlechterquote).
Neue Gesetze sind oft kompliziert und unklar formuliert, sie belasten die Unternehmen mit Haftungsrisiken. Auch durch zunehmend detaillierte Corporate-Governance-Vorgaben wird die unternehmensinterne Organisation, die Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Auswahl, Qualifikation und Vergütung reguliert. Der Zeit- und Kostenaufwand zur Umsetzung von Regulierungen steigt ebenso wie die oftmals bestehende Rechtsunsicherheit bei der Anwendung. Insgesamt nimmt das Gesellschaftsrecht aus Sicht der Wirtschaft eine bedenkliche Entwicklung, weg von den Grundprinzipien, die die deutsche Wirtschaft bisher so erfolgreich gemacht haben.