Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Rundfunk: Beitragsstruktur gerechter machen, Systembrüche abschaffen

Positionen:
  • Abschaffung der Beitragspflicht für Firmenfahrzeuge. Die Mehrfachbelastung für Unternehmen durch die Beitragspflicht für Firmenfahrzeuge ist ein Systembruch. Nach dem Grundprinzip der geräteunabhängigen Beitragspflicht dürften Firmenfahrzeuge nicht beitragspflichtig sein. Zudem entrichten Unternehmen schon einen Beitrag für ihre Betriebsstätte.

  • Wegfall einer standortbezogenen Beitragsbemessung. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten zählt jede Betriebsstätte für den Rundfunkbeitrag einzeln. Betriebe mit vielen Standorten werden daher übermäßig belastet. Plausibler wäre eine Beitragspflicht, die sich allein an der Zahl der Beschäftigten orientiert.

  • Verzicht auf Mehrfachbelastungen für Hotels. Hotels zahlen für ihre Beschäftigten, ihre Standorte, ihre Firmenfahrzeuge und zusätzlich für die einzelnen Hotelzimmer. Auch dies ist ein Systembruch. Plausibler wäre auch hier eine Beitragspflicht, die sich allein an der Zahl der Beschäftigten orientiert.


Hintergrund:

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag weist für viele Betriebe auch nach der Evaluierung 2015 Nachteile auf, insbesondere die Ungleichbehandlung von unterschiedlichen Betriebsmodellen. Der Rundfunkbeitrag ist im nicht privaten Bereich eine Abgabe auf jede Wohnung und für jede Betriebsstätte sowie auf Firmenfahrzeuge und Hotelzimmer zu entrichten, ganz unabhängig davon ob dort Empfangsgeräte vorhanden sind. Der Beitrag für Betriebsstätten ist nach Beschäftigtenzahlen gestaffelt.