Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart
Privatwirtschaft hat Vorrang vor kommunaler Wirtschaftstätigkeit
Positionen:
- Kommunen sollten sich nach Meinung der Wirtschaft auf hoheitliche Bereiche und die örtliche Daseinsvorsorge beschränken. Die Ausdehnung gesetzlicher Schranken sollte nicht in konzernartige Strukturen münden.
- Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, unternehmerische Tätigkeit von Kommunen allenfalls auf die Fälle zu beschränken, wenn Private diese Leistungen nicht in gleichem Maße und ebenso effizient erbringen können. Die Erschließung lukrativer Geschäftsfelder bei ausreichend vorhandenen privaten Anbietern lehnt die Wirtschaft ab.
- Nach Meinung der Wirtschaft sollten kommunale Zusammenschlüsse oder die Gründung von Anstalten des öffentlichen Rechts allein zur wirtschaftlichen Betätigung über die Daseinsvorsorge hinaus in Konkurrenz zur Privatwirtschaft ausgeschlossen werden, erst recht wenn die Konkurrenztätigkeit außerhalb des Gemeindegebiets erfolgen soll.
- Die Wirtschaft setzt sich bei wirtschaftlichen Betätigungen für eine Risikoabschätzung bei kommunalen Investitionen ein; sie sollte in ihrer Dimension angemessen und auf das Gemeindegebiet beschränkt sein. Die Effizienz der Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Schranken und des Einsatzes von Steuergeldern für riskante Investitionen sollte nach Meinung der Wirtschaft verbessert werden.
Hintergrund:
Als Folge aus der letzten Wirtschaftskrise sind Forderungen nach mehr Staat allgegenwärtig. Die Risiken von mehr staatlichem Einfluss sollten jedoch sorgfältig abgewogen werden. Seit der Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts 2005 dürfen Kommunen in Baden-Württemberg abseits der Daseinsvorsorge nur dann neue wirtschaftliche Betätigungsfelder erschließen, wenn ein Privater die Leistungen nicht gleich gut oder wirtschaftlich erbringen kann. Das Land macht sich für den Fortbestand kommunaler Unternehmen stark, etwa bei Strom, Wasser und Nahverkehr. Der landespolitische Spielraum soll genutzt werden, um die kommunale Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand zu halten.Wirtschaftliche Betätigung ist keine
Kernaufgabe der öffentlichen Hand. Wenn der Staat dennoch in Wettbewerb zu privaten Unternehmen tritt, sollten für alle die gleichen Bedingungen gelten. Gemeinden sollten zur Privatisierung verpflichtet sein, wenn Private die Leistungen besser oder gleich gut anbieten können.
Die Wirtschaft wird bei riskanten wirtschaftlichen Betätigungen von Kommunen außerhalb der Daseinsvorsorge gleich mehrfach in ihren Interessen berührt. Zum einen sehen sie sich einer Konkurrenz gegenüber, die über einige Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Anbietern verfügt. Die Kommune selbst mit allen kommunalen Einrichtungen ist garantierter Kunde, der Zufluss günstiger Kredite ist sichergestellt, bei Defiziten kann auf die Mittel des Gemeindehaushalts zurückgegriffen werden. Ortsansässige Unternehmen stehen in Konkurrenz mit kommunalen Anbietern, die sie mit ihrer Gewerbesteuer mit finanzieren und müssen zudem Einbußen hinnehmen, wenn riskante kommunale Geschäfte nicht erfolgreich verlaufen und Löcher in die Haushaltskasse reißen. Notwendige Gelder für Infrastrukturmaßnahmen fehlen. Sogar mit einer Erhöhung der Gewerbesteuersätze muss in einem solchen Fall gerechnet werden.