Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) nutzen
Positionen:
- In Bereichen, die auch künftig der Daseinsvorsorge zuzurechnen sind (etwa Infrastruktur, Bau und Unterhalt von Schulen) und bei denen keine bessere Ausstattung mit Finanzmitteln zu erwarten ist, sollten ÖPP-Modelle als gleichwertige Variante neben der klassischen Form (Vergabe eines öffentlichen Auftrags) geprüft werden.
- Für plausible Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für die Entscheidungsträger der öffentlichen Hand klarere Regeln erforderlich.
- Kleine und mittlere Betriebe sollten bei ÖPP-Projekten angemessen beteiligt sein.
Hintergrund:
Eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) kann ein Mittel für die Realisierung staatlicher Aufgaben sein, sofern eine Finanzierung herkömmlicher Art nicht oder erst in ferner Zukunft möglich ist. Die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft über ÖPP wurde von Seiten der Landesregierung Baden-Württemberg bislang gefördert.
Mischformen zwischen öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen sollten grundsätzlich die Ausnahme bleiben. Sofern es sich um hoheitliche Aufgaben handelt, muss sichergestellt sein, dass diese Tätigkeiten ausschließlich von staatlichen Stellen ausgeübt werden. Leistungen der Daseinsvorsorge können entweder durch die öffentliche Hand oder durch Unternehmen der Privatwirtschaft erbracht werden. Aus Bereichen, die nicht zu diesen beiden Kategorien zählen, sollte sich die öffentliche Hand heraushalten. Vom Grundsatz her sollten echte Privatisierungen den Vorrang haben. ÖPP-Projekte sind aus Sicht der Wirtschaft nur dann zu priorisieren, wenn im Ergebnis die Kosten für die Allgemeinheit reduziert werden. ÖPP darf kein Instrument für die öffentliche Hand sein, sich neue Geschäftsfelder zu erschließen, die bislang ausschließlich von Unternehmen der privaten Wirtschaft abgedeckt wurden.