Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart
Funktionsfähiges E-Government aufbauen
Positionen:
- Die Wirtschaft setzt sich für den Aufbau eines in sich schlüssigen und kompatiblen E-Government durch die Verwaltung auf allen föderalen Ebenen ein.
- Friktionen durch Nutzung unterschiedlicher IT-Einzellösungen bei den zahlreichen beteiligten staatlichen Stellen sollten unbedingt vermieden werden.
- Die Wirtschaft empfiehlt, die Möglichkeit einheitlicher elektronischer Register zu prüfen.
- Die Wirtschaft fordert alle Entscheidungsträger auf, E-Government-Lösungen zur Deregulierung zu nutzen.
- Ermessenspielräume der Behörden und gesetzliche Varianten müssen bei der technischen Umsetzung beachtet werden. Eine faktische Abschaffung durch technische Vorgaben wie fehlende oder zu klein dimensionierte Datenfelder wird von der Wirtschaft abgelehnt.
- Die Grundsätze von Datensicherheit und Datensparsamkeit sollten auch und gerade im Zeitalter des E-Government streng eingehalten werden. Technologische Möglichkeiten sollten nicht zum Aufbau von nicht zwingend erforderlichen Datensammlungen über Unternehmen genutzt werden.
- Für die Akzeptanz in der Wirtschaft ist die Ausrichtung der Angebote auf die Nutzersicht, nicht vorrangig auf die Vorstellungen der Verwaltung, unerlässlich. Elektronische Verfahren dürfen zu keiner abschreckenden Verkomplizierung führen, wenn Unternehmerinnen und Unternehmer von der Nutzung des E-Government überzeugt werden sollen.
- Die Schaffung von Gebührenanreizen bei elektronischer Verfahrensabwicklung wird vorgeschlagen.
- Nutzerfreundliche Lösungen des Problems der Authentifizierung mit großer Akzeptanz bei den Anwendern sollten gefunden werden.
- Als Chance zur Entbürokratisierung bietet sich die elektronische Weitergabe von Akten und Informationen statt Neuanträge und Mehrfachinformationen innerhalb einer Behörde und zwischen Behörden an, jedenfalls wenn das Unternehmen zustimmt.
- Ein Zwang zur elektronischen Abwicklung sollte mit Rücksicht auf ältere Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch im Interesse kleinerer Unternehmen vorläufig nicht eingeführt werden, zumindest nicht, bevor nachweislich funktionsfähige und einfach zu bedienende Angebote bestehen, die ohne Zusatzkosten genutzt werden können.
Hintergrund:
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich permanent Verwaltungsverfahren stellen. Melde-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Informations-, Dokumentations- und Zahlungspflichten sind ständige Begleiter unternehmerischer Tätigkeit, Betriebsprüfungen zur Kontrolle der Einhaltung unterschiedlichster Pflichten durch zahlreiche staatliche Stellen werden zunehmend zur Routine im Betriebsablauf. Das Interesse der Wirtschaft nach einer Abwicklung von Verwaltungsverfahren mit möglichst geringer Belastung ist offensichtlich. Einen guten Beitrag kann dazu das E-Government leisten. Die darin liegenden Potenziale können bisher aber nur sehr rudimentär genutzt werden. Fehlende technologische Infrastruktur bei den Behörden, nicht abgestimmte und häufig nicht miteinander kompatible IT-Lösungen von Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden sowie IT-inkompatible Gesetze behindern bislang die Entwicklung. Die E-Government-Gesetze des Bundes und des Landes sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das E-Government muss aber auch tatsächlich in der Verwaltungspraxis umgesetzt und gelebt werden.
Wenn E-Government-Vorhaben mit einer drastischen Zunahme abgefragter Informationen einhergehen, gefährdet dies die Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen. Auch dürfen Ermessensspielräume zugunsten von Unternehmen nicht durch einschränkende Software-Lösungen konterkariert werden.
Obwohl der Weg zum E-Government aus Sicht der Wirtschaft richtig und wichtig ist, muss auf ältere Unternehmerinnen und Unternehmer Rücksicht genommen werden. Gerade für kleine Unternehmen dürfen nicht neue Kostenbelastungen entstehen, bspw. durch den Zwang zur Anschaffung und permanenten Aktualisierung teurer Softwarelösungen.