Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart
Gleicher Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel
Positionen:
Einfachheit, Rechtssicherheit und möglichst wenige Ausnahmen müssen aus Sicht der Wirtschaft Leitlinie aller Rechtssetzung – egal ob in der Ertrag- oder Umsatzsteuer – sein.
Hierzu sollte in der Umsatzsteuer der Katalog der ermäßigt besteuerten Waren und Dienstleistungen überarbeitet werden. Die umfangreiche Zahl der Ausnahmen sollte zugunsten eines einheitlichen insgesamt niedrigeren Regelsteuersatzes reduziert werden. Komplizierte und bürokratische Abgrenzungserfordernisse sollten beseitigt und Wettbewerbsverzerrungen durch nicht nachvollziehbare Unterscheidungen ausgeschlossen werden.
Besondere Situation in der Gastronomie: Gerade die Gastronomie sieht sich einer Ungleichbehandlung in besonderem Maße ausgesetzt. So haben zum Beispiel Bäckereien und Metzgereien in den letzten Jahren zunehmend aufwändiger zubereitete Speisen angeboten, und profitieren dabei stark von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz. Ein Gastronom muss im Vergleich wesentlich knapper kalkulieren, um diesen Preisnachteil auszugleichen und dem Kunden ein vergleichbares Angebot zu machen. Die wachsende Bürokratie und der damit verbundene erhebliche Aufwand, zum Beispiel durch die Dokumentation im Zuge des eingeführten Mindestlohns, verschärft die Situation noch. Eine Gleichbehandlung mit dem Wettbewerb wäre dringend erforderlich, um den Schwund an Gastronomiebetrieben zu stoppen.
Hintergrund:
Ursprünglicher Sinn der ermäßigten Steuersätze war die Bevorzugung von Waren und Dienstleistungen, die zur Deckung der Grundversorgung dienten. Im Lauf der Jahre haben sich die Lebensumstände wie auch der Regel-Ausnahme-Katalog selbst jedoch so entwickelt, dass diese Zielsetzung kaum noch erkennbar ist. Folge hiervon ist nicht nur eine Vielzahl von hoch bürokratischen Abgrenzungserfordernissen. Die vielfach nur schwer nachvollziehbaren Abgrenzungen führen auch zu Wettbewerbsverzerrungen abhängig von der Art und Weise des Angebots. Beispiele hierfür sind der Verkauf von Speisen und Getränken über den Ladentisch mit Verzehrmöglichkeit zum vielfach kaum unterscheidbaren Angebot im Restaurant ebenso wie der Verkauf von Büchern in Papierform im Vergleich zum Download im Internet.
Die Beseitigung dieser Verwerfungen durch eine umfassende Überarbeitung des Ausnahmekatalogs mit möglichst dem Ziel eines insgesamt niedrigeren Regelsteuersatzes wäre daher aus Sicht der Wirtschaft wünschenswert.