Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Neckar für längere Schiffe ausbauen

Positionen:
  • Aus IHK-Sicht ist es richtig, die Leistungsfähigkeit der Wasserstraßen von Baden-Württemberg zu den Seehäfen zu erhöhen. Für die Zukunftssicherung des Neckars als Wasserstraße sollten die Schleusen des Neckars plangemäß saniert und – vielfach im Zuge von Bestandssicherungsmaßnahmen – zumindest je eine Schleusenkammer pro Stauhaltung für 135 Meter lange Schiffe verlängert werden.

  • Die zeitliche Reihenfolge der Sanierung einschließlich Verlängerung der Schleusen sollte sich ausschließlich nach dem jeweiligen baulichen Zustand der einzelnen Schleusen richten.

  • Weitere Zeitverzögerungen beim Ausbau sollten vermieden werden.

  • Schon aus Gründen der Ermöglichung von Umlaufverkehren sollte aus Sicht der IHK auch in Zukunft immer eine Gesamtbetrachtung des Neckars erfolgen. Eine Zweiteilung in die Abschnitte oberhalb und unterhalb Heilbronns erscheint nicht sachgerecht.

  • Die Einstufung der Neckarschleusenverlängerung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) erscheint vor allem auch deshalb gerechtfertigt, weil der Anteil der Erhaltungs-/Ersatzinvestitionen für die Bestandsschleusen einen vergleichsweise hohen Anteil der Gesamtinvestitionssumme ausmacht.



Hintergrund:

Die Wirtschaft in der Region Stuttgart profitiert von einer leistungsfähigen Neckarwasserstraße: Trotz der limitierten Größe der Güterschiffe auf dem Neckar hat das durchschnittliche Neckarschiff schon heute eine Tragfähigkeit von über 1.600 Tonnen. Das entspricht der Nutzlast von 65 schweren 40-Tonnen-Lkws, die statt eines Binnenschiffs auf dem Neckar über die Straßen der Region und des Landes fahren müssten. Hinzu kommen die Umweltfreundlichkeit und der vergleichsweise kostengünstige Preis für Transporte per Binnenschiff. Nicht nur für die klassischen Massenguttransporte ist das Binnenschiff ein wichtiger Verkehrsträger, sondern auch für hochwertige Sendungen im Seecontainer.
1996 wurde die erste Containerlinie zwischen Stuttgart und den Rheinmündungshäfen eröffnet und inzwischen setzen auch Weltfirmen aus der Region auf den Transport ihrer Exportsendungen per Binnenschiff. 2005 haben sich über 80 Unternehmen und Institutionen mit Sitz in den IHK-Bezirken Rhein-Neckar, Heilbronn-Franken und Region Stuttgart im Rahmen einer Resolution für die Schleusenverlängerung stark gemacht. Die Neckarschleusen wurden 1921 konzipiert. Abmessungen und Form wurden auf die damaligen Schiffe ausgerichtet. So können maximal 105 Meter lange Schiffe den Neckar befahren. Längere Schiffe können den Neckar nicht passieren.
Bund und Land haben 2007 eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die den Ausbau für 135 Meter lange Binnenschiffe bis zum Jahr 2025 vorsieht. Allerdings wurde der Zeitplan um mehrere Jahre nach hinten verschoben (aktuell Fertigstellung vorgesehen für den Abschnitt Mannheim – Heilbronn im Jahr 2031, für den Abschnitt Heilbronn – Plochingen eventuell erst im Jahr 2044). 2012 nahm der Bund intern eine Unterteilung des Neckars in einen höher kategorisierten Abschnitt Rheinmündung – Heilbronn und niedriger kategorisierten Abschnitt Heilbronn – Plochingen vor. Es bestand die Sorge, dass dann die Schleusen oberhalb von Heilbronn nicht verlängert würden. In der Folge wären wirtschaftlichere Umlaufverkehre mit 135 Meter langen Schiffen unter Einbeziehung von zwei oder drei der Neckarhäfen Heilbronn, Stuttgart und Plochingen damit ausgeschlossen worden. Nun aber hat der Bund die Verlängerung der Schleusen auf der gesamten schiffbaren Länge des Flusses von Mannheim bis Plochingen in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) aufgenommen. Begründet wurde dies mit der hohen Netzbedeutung (Lage innerhalb des Kernnetzes der Bundeswasserstraßen) und der Notwendigkeit einer Reduzierung des Ausfallrisikos.