Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart
Liberale Ladenöffnung beibehalten; verkaufsoffene Sonntage ermöglichen
Positionen:
- IHK Region Stuttgart spricht sich grundsätzlich für die Beibehaltung der derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes aus.
- Bei den verkaufsoffenen Sonntagen plädiert die IHK jedoch dafür, den Anlassbezug abzuschaffen, hilfsweise weiter abzusenken.
Hintergrund:
Seit 2007 gilt in Baden-Württemberg das Ladenöffnungsgesetz. Dabei wurde der IHK-Forderung Rechnung getragen, die Ladenöffnung unter der Woche zu liberalisieren und die Sonntagsverkäufe restriktiv zu behandeln. Derzeit können Verkaufsstellen in Baden-Württemberg ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag frei gestalten, an Sonn- und Feiertagen gilt der allgemeine Ladenschluss. Neben Ausnahmen für einzelne Sortimente und in Tourismusgebieten können für einzelne Standorte jährlich bis zu drei verkaufsoffene Sonntage von der Gemeinde beschlossen werden.
Derzeit wird einerseits vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels eine Liberalisierung der Öffnungszeiten auch an Sonntagen diskutiert. Andererseits gibt es Wünsche, die geltenden Regelungen wieder zu verschärfen. In der Region Stuttgart verfahren die Gemeinden mit den Möglichkeiten der Sonntagsöffnung unterschiedlich. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 hat drastisch höhere Anforderungen an das Genehmigungsverfahren für verkaufsoffene Sonntage gestellt.
Die Mehrheit der Unternehmen der IHK Region Stuttgart hält die durch das Landesgesetz gewonnene unternehmerische Freiheit für zeitgemäß und gesellschaftlich wünschenswert. Weiterhin trägt sie in ihrer Position dem Wunsch der Mehrheit ihrer Mitglieder aus dem Einzelhandel Rechnung, den Sonntag auch in Zukunft prinzipiell verkaufsfrei zu halten. Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen haben nach Meinung der Mehrheit der Unternehmen ein ausgewogenes Maß. Sie berücksichtigen neben den Interessen des Handels auch diejenigen anderer Branchen wie Gastronomie und Dienstleister sowie die Bedürfnisse von Unternehmern im Allgemeinen.
Eine Minderheit der Unternehmen wünscht sich allerdings eine Ausweitung der Anzahl möglicher verkaufsoffener Sonntage. Sie sehen sich im Wettbewerb mit dem Online-Handel, der keinerlei zeitlichen Beschränkungen unterliegt, unfair benachteiligt.
Die IHK hält das Instrument der verkaufsoffenen Sonntage – insbesondere an kleineren Standorten – für ein wichtiges Instrument, mit dem der stationäre Einzelhandel im Wettbewerb mit Angeboten im Internet auf sein Angebot und seine Leistungen aufmerksam machen kann. Die hohen Anforderungen an Genehmigungen konterkarieren dieses Anliegen.
Die Unternehmen respektieren das verfassungsrechtliche Schutzgut der Sonn- und Feiertage und sprechen sich deshalb weiterhin für die Beibehaltung der im Übrigen bundesweit geringsten Anzahl möglicher verkaufsoffener Sonntage aus. Unvernünftig hohe Hürden und kaum leistbare technische Anforderungen zur Genehmigung sollten allerdings abgeschafft werden. Der beste Weg dazu ist die Abschaffung des Anlassbezuges im Gesetz, hilfsweise eine Klarstellung, dass auch niederschwellige Anlässe juristisch ausreichen.
Die IHK Region Stuttgart plädiert des Weiteren zur Vermeidung von Verzerrungen auch für die Beseitigung des gesetzgeberischen Flickenteppichs im Bundesgebiet mit möglichst einheitlichen Regelungen zur Ladenöffnung.