Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Kabotage weiter liberalisieren

Positionen:
  • Die IHK plädiert für eine weitere Liberalisierung der Kabotage (Erlaubnis für Binnetransporte in Mitgliedsstaaten, in denen kein Betriebssitz unterhalten wird). Positive ökonomische und ökologische Effekte für die Gesamtwirtschaft werden erst durch einen optimalen Einsatz von Transportfahrzeugen möglich, wenn die Kabotage nicht eingeschränkt wird.

  • Gleichermaßen setzt sich die IHK für eine wirksame und einheitliche Durchsetzung der Kabotagevorschriften ein, ohne die kein fairer Wettbewerb möglich ist. Die dazu offensichtlich notwendigen rechtlichen Anpassungen sollten so ausgestaltet werden, dass die Vorschriften in allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet werden.

  • Bestehende Unklarheiten oder interpretationsfähige Formulierungen in den Vorschriften sollten zugunsten einer bessereren Kontrollierbarkeit vom EU-Gesetzgeber einer Klarstellung und/oder eindeutigen Formulierung in den gesetzlichen Vorschriften zugeführt werden.

  • Im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen spricht sich die IHK für wirksame Maßnahmen zur Kontrolle von Kabotagevorschriften aus. Um die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren zu können (z. B. Einhaltung der Anzahl der Beförderungen oder Feststellung des Tages, an dem der jeweilige Grenzübertritt stattgefunden hat), sind verschiedene (technische) Maßnahmen bzw. Regelungen denkbar. Eine Möglichkeit wäre die (anonymisierte bzw. datenschutzrechtskonforme) Nutzung der LKW-Maut-Daten. Über die daraus ersichtlichen Bewegungsdaten könnten Hinweise zur Rechtskonformität oder Rechtswidrigkeit der Beförderungen gewonnen werden. Auch aus den fahrpersonalrechtlichen Aufzeichnungen (Eingabe des Landes/Ortes beim Stecken und Entnehmen der Fahrerkarte bzw. auf der Tachoscheibe) könnten ähnliche Anhaltspunkte gewonnen werden. Eine weitere Möglichkeit wäre die EU-weite Einführung eines elektronischen Frachtbriefes, der ebenso zu sachdienlichen Hinweisen führen könnte. Weitere Ansatzpunkte bzw. Maßnahmen zur besseren Kontrollierbarkeit sind zu diskutieren.

  • Um die negativen Umweltwirkungen des Verkehrs zu reduzieren bzw. die Ressourceneffizienz zu steigern hält es die IHK für vertretbar, auf ein Gebot, wonach zunächst eine vollständige Entladung des Fahrzeugs vor der Aufnahme der ersten Kabotagebeförderung stattfinden muss, zu verzichten.



Hintergrund:

Transportunternehmen aus der gesamten EU dürfen, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, in begrenztem Umfang Binnentransporte in Mitgliedstaaten durchführen, in denen Sie keinen Betriebssitz unterhalten (sogenannte Kabotage). Dies trägt dazu bei, Verkehrsabläufe nicht zum Engpass der Wirtschaftsentwicklung in Europa werden zu lassen, sondern sie, auch aufgrund der Vermeidung von Leerfahrten, effizienter zu gestalten. Manche rechtliche Details der Kabotage sind unklar ausformuliert, woraus sich eine abweichende Interpretation in den Mitgliedstaaten ergeben kann, z. B. bei der Frage, wodurch eine „Beförderung“ charakterisiert ist. Deshalb und weil die Dokumentation der Transporte nicht fälschungssicher erfolgen muss, zeigt sich in der Praxis mit gewisser Regelmäßigkeit, dass die Einhaltung der Vorschriften nicht oder nur unter sehr großem Aufwand kontrolliert werden kann (z. B. die vollständige Entladung nach Grenzübertritt vor der Aufnahme der ersten Kabotagebeförderung oder die Gesamtzahl der durchgeführten Kabotagefahrten zwischen den jeweiligen Grenzübertritten). Damit werden die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU in hohem Maße verzerrt.