Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart
Gegen Überregulierung beim Anti-Diskriminierungsschutz
Positionen:
- Die EU sollte von weiteren Gleichbehandlungsrichtlinien zu Lasten der Wirtschaft Abstand nehmen. Es entspricht dem Gebot der „besseren Gesetzgebung“, nur dann EU-Rechtsnormen zu erlassen, wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Ein solcher ist nicht feststellbar. Wenn die Ausgangslage in manchen EU-Ländern anders sein sollte, muss zunächst für einen adäquaten Gesetzesvollzug gesorgt werden.
- Eine Ausweitung des Schutzkatalogs gegen Diskriminierung auf das Merkmal Weltanschauung wird nachdrücklich abgelehnt.
- Es sollte intensiv darauf geachtet werden, dass der Schutz vor religiöser Diskriminierung nicht zur Durchsetzung radikaler Ausprägungen genutzt wird, die nicht im Einklang mit unserer Grundrechtsordnung stehen.
Hintergrund:
Die Wirtschaft lehnt Diskriminierungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Identität und wegen einer Behinderung nachdrücklich ab. Die Betriebe in Deutschland haben in den vergangenen Jahrzehnten bewiesen, dass sie diese ethischen Grundsätze täglich leben. Dennoch musste die Wirtschaft erhebliche Kosten in Kauf nehmen, um rechtssicher auf neue Gesetze zum Schutz vor Diskriminierungen zu reagieren, bspw. durch den erhöhten Begründungs-, Dokumentations- und Beratungsaufwand, Organisationspflichten und sonstige Maßnahmen wie Mitarbeiterschulung und die Einführung neuer Standards und Strategien in der Personalpolitik.
Im Rahmen der Meinungsfreiheit in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung werden auch Weltanschauungen geschützt, die keineswegs gesellschaftlich begrüßt werden müssen. Es wäre unbefriedigend, wenn die deutsche Wirtschaft auf der Basis von EU-Richtlinien und deutschen Gesetzen gezwungen würde, radikalen Weltanschauungen, bspw. rechtsradikale Neonazigruppen oder militante Links-Autonome, bei ihrer weiteren Ausbreitung zu helfen, um Schadenersatzansprüche zu vermeiden.
Da bereits für die bisherigen Initiativen der EU über Gleichbehandlungsrichtlinien und über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland keine Veranlassung bestand, sind aus Sicht der Wirtschaft weitere Initiativen in dieser Richtung nicht erforderlich. Die bereits vorhandene Überregulierung sollte nicht verstärkt werden.