Flexibilität bei Abweichungsverfahren vom Regionalplan

Positionen:
  • Die Ausrichtung der Regionalplanung durch den Verband Region Stuttgart muss aus Sicht der Wirtschaft wirtschaftsfreundlicher und flexibler werden.
  • Vorgaben und Gebietsausweisungen im Regionalplan sollten in manchen Fällen weniger scharf ausgestaltet werden.
  • Bei künftigen Zielabweichungsverfahren wünscht sich die Wirtschaft eine flexiblere Handhabung seitens des Verbandes Insbesondere für Logistikunternehmen sollten mehr verkehrsgünstig gelegene und erreichbare Flächen in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden.
  • Die A 8 sollte als Entwicklungsachse im Regionalplan definiert werden.


Hintergrund:

Die Region Stuttgart ist durch zunehmende Flächenknappheit insbesondere bei Wirtschaftsflächen gekennzeichnet. Unternehmen fehlen immer öfter Möglichkeiten sich am Standort zu entwickeln oder neu anzusiedeln. Bei der Regionalplanung ist entscheidend, die richtige Balance zwischen angenommener Bevölkerungsentwicklung, dem Freiraumschutz sowie den Belangen der Wirtschaft zu finden. Die Siedlungsentwicklung soll auf der Grundlage des Zentrale-Orte-Prinzips und entlang von Entwicklungsachsen erfolgen. Die Schwerpunkte für Industrie, Dienstleistung und Logistik werden gebietsscharf als Vorranggebiete ausgewiesen. Bei Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel verfolgt der Verband restriktive Vorgaben. Entsprechendes gilt für die Freiraumsicherung mittels Grünzügen und Grünzäsuren. In den Randbereichen zeigt sich, dass der Verband restriktivere Vorgaben macht als angrenzende Regionalverbände. Die Festlegung, dass sich Gewerbe schwerpunktmäßig an Bahn- oder S-Bahn-Trassen ansiedeln soll, erweist sich als problematisch.