Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

EU soll Gesellschaftsrecht unternehmensfreundlich gestalten

Positionen:
  • Das Projekt der Europäischen Privatgesellschaft SPE sollte im Interesse mittelständischer Unternehmen vollendet werden. Die SPE sollte von Deutschland unterstützt, nicht aber blockiert werden. Die Unternehmen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, die SPE als Weg aus der deutschen Mitbestimmung zu nutzen. Die Wirtschaft fordert die Bereitschaft ein, den Streit um die Mitbestimmung mit Kompromissen zu lösen. Die SPE soll eine einfache Rechtsform sein, die ohne großen zeitlichen und finanziellen Aufwand gegründet werden kann. SPE-Tochtergesellschaften sollen nach demselben Gesellschaftsrecht in den verschiedenen Mitgliedsstaaten gegründet werden können, um komplizierte interne Strukturen zu vereinfachen und Beratungs-, Verwaltungs- und Kostenaufwand einzusparen. Die mittelständischen Unternehmen sollten dabei unterstützt werden, neue Märkte einfacher und unbürokratischer zu erschließen und so gestärkt im Wettbewerb zu bestehen. Die Wirtschaft unterstützt dieses Konzept.

  • Die europäischen Vorschriften sollen Unternehmen grenzüberschreitende Aktivitäten erleichtern und dürfen keine neuen bürokratischen Hürden aufbauen. Eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes wird als weiterer wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Binnenmarkts angeregt. Dabei müssen die Interessen der Unternehmen, aber auch der Gläubiger dieser Unternehmen, berücksichtigt werden.


Hintergrund:

Die Idee einer einheitlichen Europäischen Privatgesellschaft (SPE) für sämtliche Mitgliedstaaten ist bei den mittelständischen Unternehmen auf sehr große Resonanz gestoßen. Die Unternehmen erwarten, dass eine einfach zu gründende und praktikable europäische Rechtsform geschaffen wird, um die Hürden für den Marktzugang in andere Mitgliedstaaten zu reduzieren. Die Vollendung des wichtigen Projektes wird jedoch blockiert, da die deutschen Verhandlungsführer den Mitgliedsländern Mitbestimmungsregeln auferlegen möchten.
Für Unternehmen, die ihren Sitz innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend verlegen wollen, fehlen klare Regelungen. Die Sitzverlegung, nach der Rechtsprechung des EuGH schon heute möglich, ist deshalb in der Praxis schwierig.