Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart

Einzelhandelsansiedlungen in der Region nicht überregulieren – Regionalplan erneuern

Positionen:
  • Der Verband Region Stuttgart wird aufgefordert, die Interessen des Handels bei seiner Regionalplanung stärker zu berücksichtigen und vom Wettbewerb erzwungene Expansionswünsche positiv zu begleiten.

  • Vom Verband wird erwartet, dass die von der IHK angebotene Zusammenarbeit angenommen und strittige Fragen in einem möglichst frühen Stadium geklärt und nach Lösungen im Interesse der Unternehmen gesucht wird.

  • Die Politik und das Planungsrecht sollten die Unternehmen dabei unterstützen, sich im Wettbewerb immer wieder neu an den Wünschen der Kunden ausrichten zu können. Bei Ansiedlungsvorhaben sollte den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Unternehmen Rechnung getragen werden. Steuerungsinstrumente sollten zielgerichtet und mit Maß angewandt werden (zum Beispiel Möglichkeit unter Nachbarkommunen, als Flächenspender für gemeinsame Gewerbegebiete zu fungieren; keine bürokratischen Hemmnisse bei notwendigen Erweiterungsvorhaben, etc.).

Hintergrund:

Viele Ansiedlungs- und Erweiterungswünsche von Handelsunternehmen unterbleiben, weil bürokratische Hemmnisse sie erschweren. Die Kammer stimmt mit dem Verband Region Stuttgart darin überein, großflächigen Einzelhandel entweder in den Zentren der Städte, zentrumsnah oder in eigens ausgewiesen Sondergebieten anzusiedeln, um einen Wildwuchs in der Handelsansiedlung zu vermeiden. Gleichwohl gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Behandlung einzelner Ansiedlungsfragen, beispielsweise bei so genannten Einzelhandelsagglomerationen.