Wirtschaftspolitische Position der IHK Region Stuttgart
Bürokratieabbau im Energiebereich
Positionen:
- Entsprechende Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten so gestaltet werden, dass diese durch die Unternehmen zeitnah und – soweit als möglich – ohne überzogenen bürokratischen Aufwand umgesetzt werden können.
- Die Bundesregierung sollte die Marktstammdatenregisterverordnung dringend überarbeiten.
- Es sollten hier zwingend Bagatellgrenzen eingeführt werden.Die Bagatellgrenze sollte prozentual entsprechend an dem Strombezug festgelegt werden und sollte sich nicht an festen kWh-Grenzen orientieren.
- Eine Weiterleitung des Stroms innerhalb eines Unternehmensnetzes (bspw. an Handwerksbetriebe / Kantinen) sollte nicht zur Registrierungspflicht führen, da diese Informationen zudem auch keinen Vorteil für die Netzstabilität haben.
- Die derzeitigen Ausnahmeregelungen sollten überarbeitet werden, da im Regelfall fast kaum ein Unternehmen diese in Anspruch nehmen kann.
- Energie Förderprogramme:
- Es gibt zu viele sich ähnelnde Förderprogramme von Land, Bund und EU. Hier sollte eine Konsolidierung stattfinden, um so den Unternehmen die Auswahl zu erleichtern und somit größten Nutzen zu erzielen.
- Die Antragsstellung sollte vereinfacht werden, da diese oft langwierig, komplex, ineffizient und vor allem bis zum Schluss ergebnisoffen bleibt. Unsicherheiten in Bezug auf Förderprogramme hindern den Investitionswillen und führen unter Umständen zu keiner Umsetzungsmaßnahme.
Hintergrund
Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) sind ein Teil der Energiewende. Die Umsetzung der Energiewende führt zwangsläufig zu einer stärker dezentralisierten leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas. Sie eröffnet damit weitere Chancen für die Wertschöpfung vor Ort. Die KMU setzen sich auf lokaler und regionaler Ebene mit einer Vielzahl von Projekten für die Energiewende ein. Sie stehen im engen Dialog mit den Bürgern und Gemeinden, um die besten Lösungen zu finden, damit Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltfreundlichkeit ausgewogen gewährleistet sind. Die KMU besitzen das Know-how, um die Systemintegration der häufig witterungs- und tageszeitabhängig produzierten Strommengen voranzutreiben. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Akzeptanz der Gesellschaft für die Notwendigkeit der Energiewende. Die in den letzten Jahren durch die Informations-, Berichts- und Meldepflichten sowie durch den Erfüllungsaufwand, der für die Umsetzung der zunehmend komplexen und inkohärenten Gesetzesvorgaben erforderlich ist, überbordend gewordene Bürokratie gefährdet die Existenz vieler kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Anzahl der energierechtlichen Gesetze und Verordnungen steigt kontinuierlich an. Trotz zweier 'Bürokratie-Entlastungsgesetze' in der vergangenen Legislaturperiode ist es anscheinend nicht gelungen, Bürokratie für Klein und mittelständische Unternehmen spürbar abzubauen. Insbesondere die Regulierung der Energienetze und die Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verursachen einen nicht mehr vertretbaren administrativen Aufwand. Waren vor der Einführung von Liberalisierung und Regulierung noch 19 energierechtliche Paragrafen zu beachten, so sind es derzeit weit über 600, die den gesamten energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen bilden. Viele der gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflussen die Entscheidung. Als Negativbeispiel hierfür entpuppt sich derzeit die Marktstammdatenregisterverordnung. Grundsätzlich geht es bei der Verordnung darum, die Verteilung des Stroms besser nachvollziehen zu können ein durchaus sinnvolles Anliegen, weil im Zuge der Energiewende die Netzstabilität zunehmende Probleme bereitet. Doch die Verordnung erfasst nicht nur Stromerzeuger und -lieferanten, sondern macht per Definition auch unzählige Unternehmen und Verbraucher zu Stromlieferanten, die davon gar nichts wissen. "Jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert" ist demnach ein Stromlieferant, unabhängig davon, ob die Lieferung entgeltlich erfolgt oder kostenlos ist. Kurz gesagt: Wer eine Steckdose hat, die andere nutzen, ist potentiell zunächst ein Stromlieferant. Gemäß der Verordnung müssen Unternehmen, die Strom oder Gas anderen Unternehmen zur Verfügung stellen, sich in einem Internetportal registrieren und dort ebenfalls angeben mit welchen Strommengen. So werden nach der aktuellen „Stromlieferantendefinition“ in der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) viele Unternehmen zukünftig ihre Daten der Bundesnetzagentur melden müssen. Das gilt beispielsweise für verbundene Unternehmen aneinem Standort, somit besteht zukünftig erheblicher Aufwand.