Teilbepunktung von schriftlichen Aufgabenstellungen der PAL

Stand: September 2019

1. Allgemeines

Mit dem Prüfungstermin Winter 2019/20 werden alle ungebundenen Prüfungsaufgaben eine Information bezüglich ihrer maximal zu erreichenden Punkte bis auf Teilaufgabenebene enthalten. Dies betrifft auch praktische Prüfungen mit schriftlichen Aufgabenstellungen. (Definition: „Ungebundene Aufgaben“ sind Aufgaben, die der Prüfling mit eigenen Worten beantwortet).
Diese Information für die Praxis soll dabei helfen, Prüflinge und Prüfer mit diesen
ergänzenden Prüfungsinformationen vertraut zu machen.

2. Beispielaufgaben

Beispiel mit Unteraufgaben der Prüfungsaufgabenstellung alt:

Sie übernehmen einen vorgeladenen, unverplombten Wechselbehälter.
1. Wer ist für die betriebs- und verkehrssichere Verladung verantwortlich?
2. Welche technische Information ist notwendig?
3. Wie muss der Wechselbehälter vor Abfahrt gesichert werden?
Beispiel mit Unteraufgaben des Lösungsvorschlags alt:

1. Der Fahrer
2. Angabe zur Gesamtmasse der Ladung
3. Durch Verriegeln der mechanischen Sicherungselemente
Beispiel mit Unteraufgaben der Prüfungsaufgabenstellung neu:

Sie übernehmen einen vorgeladenen, unverplombten Wechselbehälter.
1. Wer ist für die betriebs- und verkehrssichere Verladung verantwortlich? (4 Pkte.)
2. Welche technische Information ist notwendig? (3 Pkte.)
3. Wie muss der Wechselbehälter vor Abfahrt gesichert werden? (3 Pkte.)
Beispiel mit Unteraufgaben des Lösungsvorschlags neu:

1. (4 Pkte.)
Der Fahrer
2. (3 Pkte.)
Angabe zur Gesamtmasse der Ladung
3. (3 Pkte.)
Durch Verriegeln der mechanischen Sicherungselemente
Die Maximalpunktzahl einer ungebundenen Aufgabe, unabhängig eventueller Teilaufgaben, beträgt weiterhin 10 Punkte. Bei Einsatz von Faktoren (nicht in allen Berufen) werden die Punkte bzw. die Teilpunkte entsprechend des aufgabenbezogenen Faktors multipliziert.

3. Hintergrund der Einführung

Durch die Teilbepunktung können die Prüflinge rasch die Wertigkeit von Aufgaben mit Teilaufgaben erfassen. Diese Hinweise sollen die Prüflinge bei ihrer Aufgabenbearbeitung unterstützen.
Für die Prüfer wird durch die Angabe der Teilbepunktung eine bundesweit transparentere Punktevergabe auf Teilaufgabenebene möglich. Diese Angaben sollen dabei helfen, die Bewertung der Aufgaben mit Teilaufgaben zu harmonisieren.