Neuordnung eisenbahntechnische Verkehrsberufe

Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport / Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung

1. Allgemeines

Zum 1. August 2022 trat die Ausbildungsverordnung des 3-jährigen Ausbildungsberufs „Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport”, sowie „Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung” in Kraft.
Gleichzeitig trat die Ausbildungsverordnung des Ausbildungsberufs „Eisenbahner im Betriebsdienst/ Eisenbahnerin im Betriebsdienst” vom 15. Juli 2004 und die Änderungsverordnung des Ausbildungsberufs „Eisenbahner im Betriebsdienst/ Eisenbahnerin im Betriebsdienst” vom 31. August 2016 außer Kraft.
Am 5. Juli 2022 ist die Verordnung zur Änderung der Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung in Kraft getreten.
Im Auftrag der IHK-Organisation wird die PAL weiterhin die zentrale Aufgabenentwicklung übernehmen.
Für die Erstellung der Prüfungsaufgaben richtete die PAL deshalb einen Fachausschuss ein, dessen Mitglieder paritätisch von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vorgeschlagen wurden. Nähere Informationen zur Berufung und Arbeit von PAL-Fachausschuss-Mitgliedern erhalten Sie im Internet unter www.ihk-pal.de.

2. Angebot der PAL

Die PAL bietet erstmals eine Abschlussprüfung Teil 1 nach neuer Verordnung im Frühjahr 2024 an.
Die Abschlussprüfung Teil 2 für die Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung bietet die PAL ab Sommer 2024 an.
Die Abschlussprüfung Teil 2 für die Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport bietet die PAL ab Winter 2024/25 an.
Nach Alt-Verordnung wird die Zwischenprüfung letztmalig im Jahr 2023 und die Abschlussprüfung letztmalig im Winter 2024/25 von der PAL angeboten.

3. Prüfungsstruktur

3.1 Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport

Wir haben für Sie die Prüfungsstrukturen zu den Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2 ausführlich und anschaulich in unserer Tabelle zusammengestellt. Gerne stellen wir sie Ihnen hier zum Download (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) bereit.

3.2 Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung

Wir haben für Sie die Prüfungsstrukturen zu den Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2 ausführlich und anschaulich in unserer Tabelle zusammengestellt. Gerne stellen wir sie Ihnen hier zum Download (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) bereit.

4. Bestehensregelung

4.1 Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend”,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend”,
  3. im Prüfungsbereich „Zugfahrten und Rangierfahrten durchführen” mit mindestens „ausreichend”,
  4. im Prüfungsbereich „Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen” mit mindestens „ausreichend”,
  5. in mindestens einem weiteren Prüfungsbereich von Teil 2 mit mindestens „ausreichend” und
  6. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend”.

4.2 Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend”,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend”,
  3. im Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb” mit mindestens „ausreichend”,
  4. in mindestens einem weiteren Prüfungsbereich von Teil 2 mit mindestens „ausreichend” und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend”.

5. Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer.