Änderungsverordnung 2022
Chemielaborant/-in: Aktualisierte Orientierungshilfen zum schriftlichen Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Informationen für die Praxis, Stand: April 2023
Die am 10. Februar 2022 veröffentlichte Änderungsverordnung hat keine Auswirkungen auf die bisherigen Inhalte der gestreckten Abschlussprüfungen Teil 1. Die vom zuständigen PAL-Fachausschuss entwickelte Themenliste „Version 1 – Juni 2021” ist weiterhin gültig.
Der PAL-Fachausschuss hat die von ihm entwickelte Themenliste für den schriftlichen Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 an die Vorgaben der Änderungsverordnung angepasst und nun nochmals optimiert.
Die „Version 1 – April 2023” der Themenliste ist erstmals gültig für die Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2023 und soll als Orientierungshilfe für ausbildende Betriebe und berufliche Schulen dienen.
Sie stellt jedoch keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf Vollständigkeit dar.
Alle Veränderungen zur Vorgängerversion sind rot und gelb hinterlegt gekennzeichnet.
Wir haben für Sie die Themenlisten zum Download bereitgestellt: