Zweite Änderungsverordnung 2022
Biologielaborant/-in: Orientierungshilfe zum schriftlichen Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Mit der zweiten Änderungsverordnung, die zum 10. Februar 2022 in Kraft trat, wurde die Ausbildungsverordnung an veränderte Praxis-Anforderungen angepasst.
Die PAL bietet nach zweiter Änderungsverordnung erstmalig an:
- Abschlussprüfung Teil 1 im Sommer 2022
- Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2023
Da die zweite Änderungsverordnung keine Auswirkungen auf die Inhalte der gestreckten Abschlussprüfungen Teil 1 hat, ist die vom zuständigen PAL-Fachausschuss entwickelte Themenliste in der Version 3 (Stand: Januar 2018) inhaltlich weiterhin gültig, wird für die zweite Änderungsverordnung aber als Version 1 (Stand: Januar 2021) geführt.
Der zuständige PAL-Fachausschuss hat die von ihm entwickelte Themenliste für den schriftlichen Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 an die Vorgaben aus der zweiten Änderungsverordnung angepasst.
Diese Version 1 (Stand: Januar 2021) der Themenliste ist erstmals gültig für die Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2023 und soll als Orientierungshilfe für ausbildende Betriebe und berufliche Schulen dienen.
Sie stellt jedoch keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf Vollständigkeit dar.
Diese Version 1 (Stand: Januar 2021) der Themenliste ist erstmals gültig für die Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2023 und soll als Orientierungshilfe für ausbildende Betriebe und berufliche Schulen dienen.
Sie stellt jedoch keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf Vollständigkeit dar.
Wir haben für Sie die Themenlisten (Version 1) zum Download bereitgestellt: