Änderungsverordnung 2022
Biologielaborant/-in: Orientierungshilfe zum praktischen Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1
Informationen für die Praxis
In der Änderungsverordnung vom 10. Februar 2022 werden Anforderungen für bestimmte berufliche Tätigkeiten abgebildet, die Bezug auf das gültige Tierschutzrecht nehmen. Somit kann die Ausbildung weiterhin als Sachkundenachweis hinsichtlich der Tötung von Tieren und der Durchführung von Tierversuchen gelten.
Nach dem Tierschutzgesetz sind Tierversuche im Rahmen der Ausbildung zum Biologielaboranten/zur Biologielaborantin grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der PAL-Fachausschuss „Biologielaborant/-in” hat eine Themenliste für den praktischen Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 entwickelt, die als Unterstützung bei der Tierversuchsanzeige, zum Beispiel in Form einer Sammelanzeige, dienen soll.
Ferner stellt sie eine Orientierungshilfe für ausbildende Betriebe, berufliche Schulen und Auszubildende dar. Sie wird in regelmäßigen Zeitabständen aktualisiert, jedoch ohne rechtsverbindlichen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wir haben für Sie die Themenliste (Version 2) zum Download bereitgestellt:
Orientierungshilfe des PAL-Fachausschusses Biologielaborant/in für den praktischen Teil 1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 152 KB)