IHK-Begriffe einfach erklärt

IHK-ABC

Vollversammlung, Ehrenamt oder Präsidium – im Zusammenhang mit der IHK-Wahl stehen viele Begriffe, doch was genau steckt eigentlich hinter ihnen? Das erfahren Sie in unserem “IHK-ABC”.

Ausschuss

Die Ausschüsse der IHK Region Stuttgart beraten die Vollversammlung und die Geschäftsführung bei Fachthemen und geben wichtige Impulse für die IHK-Arbeit. Die Mitglieder der Ausschüsse sind Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Unternehmensvertreter, die ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen einbringen. Ihre Tätigkeit in den Ausschüssen ist ehrenamtlich. In der Regel werden Personen berufen, die zur Vollversammlung wählbar sind.

Bezirkskammern

Zur IHK Region Stuttgart gehören neben dem IHK-Haus auch fünf Bezirkskammern. Dies sichert einen schnellen, gut erreichbaren Service vor Ort sowie eine genaue Kenntnis der Belange der Wirtschaft in Stuttgart und den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr.

Bezirksversammlung

Bei den fünf Bezirkskammern in Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Nürtingen und im Rems-Murr-Kreis/Waiblingen gibt es Bezirksversammlungen, in die Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen aus den einzelnen Bezirken gewählt werden. Diese treffen die Entscheidungen über bezirkliche Belange und repräsentieren die Interessen der Unternehmen in den Bezirken. 

Ehrenamt

In der IHK Region Stuttgart gibt es verschiedene Ehrenämter, die es Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglichen, sich aktiv einzubringen und die Wirtschaft sowie die Gesellschaft mitzugestalten. So ist das Engagement der Unternehmerinnen und Unternehmer in den Voll- und Bezirksversammlungen oder auch in den Ausschüssen ein Ehrenamt. Daneben gibt es beispielsweise noch die Tätigkeit als IHK-Prüfer, Schlichter oder Richter. In der IHK Region Stuttgart engagieren sich rund 6.000 Persönlichkeiten ehrenamtlich.  Dieser Einsatz trägt dazu bei, bürokratische Prozesse zu vermeiden und die Wirtschaft zu stärken.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist für die Leitung und Verwaltung der IHK verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die strategische Planung, die Vertretung der IHK nach außen, die Koordination der verschiedenen Abteilungen und die Umsetzung von Beschlüssen des IHK-Gremiums. Sie arbeitet eng mit dem Präsidium sowie mit anderen Führungskräften und den Mitgliedsunternehmen zusammen, um die Interessen der Wirtschaft zu fördern und zu vertreten. Neben der Hauptgeschäftsführerin oder dem Hauptgeschäftsführer besteht die Geschäftsführung der IHK Region Stuttgart noch aus den leitenden Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der fünf Bezirkskammern. Die Geschäftsführung wird von der Vollversammlung berufen.

Hauptamt

Das Hauptamt bezieht sich im Unterschied zum Ehrenamt auf die hauptberuflichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in der IHK angestellt sind und ihre Aufgaben im Rahmen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses ausführen. Die Mitarbeiter sind für die täglichen Betriebsabläufe der IHK zuständig und in den verschiedenen Abteilungen tätig. 

Interessenvertretung

Die Interessenvertretung zählt zu den wichtigsten Aufgaben der IHK. Im Gegensatz zu Gewerkschaften oder Verbänden vertritt die IHK das Gesamtinteresse der Wirtschaft in der Region. Die IHK spricht für alle, die ein Gewerbe betreiben und setzt sich für gute Standortbedingungen in ihrer Region ein. Sie gibt Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen ab und berät Politik, Verwaltung und Gerichte durch Vorschläge, Gutachten und Berichte in wirtschaftlichen Fragen.

Präsident oder Präsidentin

Der Präsident oder die Präsidentin leitet die IHK im Einvernehmen mit dem Präsidium nach den Beschlüssen der Vollversammlung. Der IHK-Präsident oder die IHK-Präsidentin wird direkt von der Vollversammlung gewählt.

Präsidium

Das Präsidium der IHK Region Stuttgart besteht aus dem Präsidenten und aus bis zu 20 weiteren Mitgliedern, darunter die Präsidenten der fünf Bezirkskammern und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Gemeinsam mit dem Präsidium leitet der Präsident die IHK im Einvernehmen nach den Beschlüssen der Vollversammlung. Das Präsidium wird von der Vollversammlung gewählt. Jedes Mitglied der Vollversammlung kann kandidieren und arbeitet im Präsidium ehrenamtlich und unentgeltlich. 

Vollversammlung

Die Vollversammlung wird von den Mitgliedern der IHK gewählt und ist das oberste Entscheidungsgremium der IHK Region Stuttgart. Sie besteht aus bis zu 120 Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, davon rund zwei Drittel aus den Bezirken der fünf Bezirkskammern. Die Vollversammlung entscheidet über die Arbeit der IHK im Rahmen des gesetzlichen Auftrags. Sie repräsentiert die Interessen der regionalen Wirtschaft und legt wirtschaftspolitische Grundsatzpositionen fest. Auf dieser Basis formuliert die IHK dann im Alltagsgeschäft Stellungnahmen und Vorschläge. Die Vollversammlung entscheidet zudem über die Wirtschaftssatzung, den Wirtschaftsplan und prüft den Jahresabschluss. 

Wahl

Bei der IHK-Wahl werden die ehrenamtlichen Unternehmensvertreterinnen und -vertreter für die Entscheidungsgremien der IHK Region Stuttgart gewählt: die Vollversammlung der IHK sowie die Bezirksversammlungen der fünf Bezirkskammern. Die Wahl findet alle 5 Jahre statt. Detaillierte Antworten auf Ihre Fragen zur IHK-Wahl finden Sie in unseren FAQ.

Wahlausschuss

Nach der Wahlordnung der IHK ist der Wahlausschuss für die Durchführung der Wahlen zuständig. Unter anderem stellt er die Wählerlisten auf, entscheidet über Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste, beschließt über die Gültigkeit der Wahlbewerbungen, stellt das Wahlergebnis fest und entscheidet über Einsprüche im Verlauf des Wahlverfahrens. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart gewählt. Der Wahlausschuss besteht aus je einem wahlberechtigten Mitglied eines jeden Wahlbezirks und eines Stellvertreters. Aus seiner Mitte hat der Wahlausschuss seinen Vorsitzenden sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter gewählt.

Wahlbezirk & Wahlgruppe

Die Vollversammlung muss die regionale Wirtschaft widerspiegeln und dafür die Besonderheiten des Kammerbezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen berücksichtigen. Grundlage dafür ist u.a. das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG). Damit die IHK die Interessen der regionalen Wirtschaft glaubwürdig vertreten kann, sind in der Vollversammlung und den Bezirksversammlungen die Branchen und Landkreise entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Region vertreten. Dazu sind die wahlberechtigten Unternehmen in sogenannte Wahlgruppen und Wahlbezirke sowie ggf. Betriebsgrößenklassen unterteilt, in denen gewählt wird. Die Wahlgruppen werden nach Branchen unterschieden. Die Wahlbezirke entsprechen den Landkreisen der Region. 

Wirtschaftliche Selbstverwaltung

Durch die IHK ersetzt Selbstverwaltung Staatsverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet: Die Wirtschaft entscheidet selbst, macht es selbst und bezahlt es selbst. So macht die wirtschaftliche Selbstverwaltung Betroffene zu Beteiligten und der Staat wird entlastet. Durch die ehrenamtliche Mitarbeit von zahlreichen Unternehmerinnen, Unternehmern und Fachkräften aus der Wirtschaft bei der IHK - zum Beispiel als Prüfer oder Prüferin - arbeitet die IHK kostengünstiger, als es der Staat könnte.

Wirtschaftspolitische Positionen

Mit den wirtschaftspolitischen Positionen legt die Vollversammlung als höchstes Gremium der IHK Kurs und Ziele fest, an denen sich die IHK Region Stuttgart bei der Beratung von Parlamenten, öffentlichen Einrichtungen, Verwaltung und Parteien orientiert. Diese Beratung ist ausdrücklicher Auftrag, den der Gesetzgeber den IHKs auferlegt hat. Die Aufstellung der wirtschaftspolitischen Positionen ist aber keineswegs vollständig oder abschließend. Vielmehr ist die Positionierung der IHK ein offener und stetig fortschreitender Prozess, der neue Themen, Erkenntnisse, Veränderungen und künftige Anforderungen immer wieder aufzugreifen hat.