IHK Region Stuttgart

Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses vom 17.04.2024


[Tag der Einstellung im Internet auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart: 18.04.2024]
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 folgende Bekanntmachung beschlossen:

Wahl der Vollversammlung – Wahlbekanntmachung nach § 11 Wahlordnung

1. Die IHK Region Stuttgart hat nach den Vorgaben des Wahlausschusses Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) getrennt nach den Wahlbezirken
  • a) Stadtkreis Stuttgart
  • b) Landkreis Böblingen
  • c) Landkreis Esslingen
  • d) Landkreis Göppingen
  • e) Landkreis Ludwigsburg
  • f) Landkreis Rems-Murr
und den Wahlgruppen
  • I. Produzierendes Gewerbe (soweit nicht anderen Wahlgruppen zugeordnet)
  • II. Absatzwirtschaft (Großhandel, Einzelhandel, Verlagsgewerbe und Handelsvertreter)
  • III. Kreditwirtschaft, Versicherungswirtschaft (ohne Vermittler); Unternehmensverwaltungs- und Holdinggesellschaften, soweit nicht anderen Wahlgruppen zugeordnet
  • IV. Verkehrsgewerbe einschl. Speditionen, Tourismusgewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Nachrichtenübermittlung
  • V. Sonstige Dienstleistungen, sonstige, den Wahlgruppen I - IV nicht zugeordnete Wirtschaftszweige;
aufgestellt. Der Wahlausschuss hat diese in seiner Sitzung am 17.04.2024 bestätigt.
2. Die Wählerlisten für die Wahl der Vollversammlung werden in elektronischer Form in der Zeit vom 22.04. bis einschließlich 03.05.2024 getrennt nach Wahlbezirk und Wahlgruppen zur Einsicht bereitgestellt. 
Die Wählerlisten können montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr eingesehen werden:
  • a) für den Wahlbezirk Stadtkreis Stuttgart im Gebäude der IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart;
  • b) für den Wahlbezirk Landkreis Böblingen im Gebäude der Bezirkskammer Böblingen, Steinbeisstraße 11, 71034 Böblingen;
  • c) für den Wahlbezirk Landkreis Esslingen im Gebäude der Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen, Fabrikstraße 1, 73728 Esslingen;
  • d) für den Wahlbezirk Landkreis Göppingen im Gebäude der Bezirkskammer Göppingen, Jahnstraße 36, 73037 Göppingen;
  • e) für den Wahlbezirk Landkreis Ludwigsburg im Gebäude der Bezirkskammer Ludwigsburg, Kurfürstenstraße 4, 71636 Ludwigsburg;
  • f) für den Wahlbezirk Landkreis Rems-Murr im Gebäude der Bezirkskammer Rems-Murr, Kappelbergstraße 1, 71332 Waiblingen.
3. Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe und einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe oder einen Wahlbezirk können bis einschließlich 13.05.2024 um 10 Uhr, eingereicht werden. Sie sind zu begründen. 
Sie sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax ausreicht. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Wahlausschuss entscheidend; die Absendung der Unterlagen genügt nicht zur Fristwahrung.
Anschrift des Wahlausschusses:
IHK Region Stuttgart
Wahlausschuss
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Fax: 0711/2005 601535
Email: ihkwahl@stuttgart.ihk.de
4. Die Wahlberechtigten (vgl. dazu § 3 der Wahlordnung) werden aufgefordert, während der mindestens dreiwöchigen (spätestens am 03.06.2024 beginnenden) Bewerbungsfrist bis spätestens 24.06.2024, 15:00 Uhr (Ende der Frist zur Einreichung von Wahlbewerbungen), schriftlich beim Wahlausschuss Wahlbewerbungen für ihre Wahlgruppe, ihren Wahlbezirk und gegebenenfalls eine Betriebsgrößenklasse einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist. Jede Wahlbewerbung muss für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk erfolgen, für die der Bewerber selbst wahlberechtigt ist, sowie gegebenenfalls für die Betriebsgrößenklasse, der ihr Unternehmen angehört. Die Summe der gültigen Wahlbewerbungen für eine Wahlgruppe, einen Wahlbezirk und gegebenenfalls eine Betriebsgrößenklasse ergibt die Bewerberliste.  
5. Die Wahlbewerbungen müssen Familiennamen, Vornamen, Art der Vertretungsbefugnis im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls dessen Betriebsgrößenklasse enthalten. Die Bewerber müssen versichern, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Angabe zur Betriebsgrößenklasse in geeigneter Form nachzuweisen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers abzugeben, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen. Wird die Wählbarkeit aus einer Funktion als besonders bestellter Bevollmächtigter abgeleitet, ist eine Vollmacht gem. § 5 Absatz 1 der Wahlordnung beizufügen.
Die Wahlbewerbung bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung. 
6. Gewählt werden 100 Mitglieder der Vollversammlung in allgemeiner, geheimer, freier und unmittelbarer Wahl für die Dauer von fünf Jahren. In den verschiedenen Wahlbezirken wählen die IHK-Zugehörigen einer Wahlgruppe jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:

a) Wahlbezirk Stadtkreis Stuttgart

Sitze

Wahlgruppe I
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
5
Wahlgruppe II
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
3
Wahlgruppe III
5
Wahlgruppe IV
2
Wahlgruppe V
14
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
6
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
8
insgesamt
31

b) Wahlbezirk Landkreis Böblingen

Sitze

Wahlgruppe I
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
3
Wahlgruppe II
3
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
2
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
2
insgesamt
13

c) Wahlbezirk Landkreis Esslingen

Sitze

Wahlgruppe I
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
5
Wahlgruppe II
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
2
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
3
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
3
insgesamt
18

d) Wahlbezirk Landkreis Göppingen

Sitze

Wahlgruppe I
2
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
1
Wahlgruppe II
2
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
1
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
2
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
1
insgesamt
8

e) Wahlbezirk Landkreis Ludwigsburg

Sitze

Wahlgruppe l
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
5
Wahlgruppe II
3
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
2
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
3
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
3
insgesamt
17

f) Wahlbezirk Rems-Murr-Kreis 

Sitze

Wahlgruppe I
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)  
3
Wahlgruppe II
3
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
2
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
2
insgesamt
13

Wahl der Bezirksversammlungen – Wahlbekanntmachung nach §§ 11, 18 Abs. 5 Wahlordnung

1. Die IHK Region Stuttgart hat nach den Vorgaben des Wahlausschusses Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) getrennt nach den Bezirken der Bezirkskammern
  • a)    Böblingen
  • b)    Esslingen-Nürtingen
  • c)    Göppingen
  • d)    Ludwigsburg
  • e)    Rems-Murr
und den Wahlgruppen
  • I. Produzierendes Gewerbe (soweit nicht anderen Wahlgruppen zugeordnet)
  • II. Absatzwirtschaft (Großhandel, Einzelhandel, Verlagsgewerbe und Handelsvertreter)
  • III. Kreditwirtschaft, Versicherungswirtschaft (ohne Vermittler); Unternehmensverwaltungs- und Holdinggesellschaften, soweit nicht anderen Wahlgruppen zugeordnet
  • IV. Verkehrsgewerbe einschl. Speditionen, Tourismusgewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Nachrichtenübermittlung
  • V. Sonstige Dienstleistungen, sonstige, den Wahlgruppen I - IV nicht zugeordnete Wirtschaftszweige;
aufgestellt. Der Wahlausschuss hat diese in seiner Sitzung am 17.04.2024 bestätigt.
2. Die Wählerlisten für die Wahl zu den Bezirksversammlungen werden in elektronischer Form in der Zeit vom 22.04. bis einschließlich 03.05.2024 nach Wahlgruppen getrennt zur Einsicht bereitgestellt.
Die Wählerlisten können montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr eingesehen werden:
  • a) für den Wahlbezirk Landkreis Böblingen im Gebäude der Bezirkskammer Böblingen, Steinbeisstraße 11, 71034 Böblingen;
  • b) für den Wahlbezirk Landkreis Esslingen im Gebäude der Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen, Fabrikstraße 1, 73728 Esslingen;
  • c) für den Wahlbezirk Landkreis Göppingen im Gebäude der Bezirkskammer Göppingen, Jahnstraße 36, 73037 Göppingen;
  • d) für den Wahlbezirk Landkreis Ludwigsburg im Gebäude der Bezirkskammer Ludwigsburg, Kurfürstenstraße 4, 71636 Ludwigsburg;
  • e) für den Wahlbezirk Landkreis Rems-Murr im Gebäude der Bezirkskammer Rems-Murr, Kappelbergstraße 1, 71332 Waiblingen.
3. Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe, in den Bezirk einer Bezirksversammlung oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder in den Bezirk einer anderen Bezirksversammlung sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können bis einschließlich 13.05.2024 um 10 Uhr, eingereicht werden. Sie sind zu begründen.
Sie sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax ausreicht. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Wahlausschuss entscheidend; die Absendung der Unterlagen genügt nicht zur Fristwahrung.
Anschrift des Wahlausschusses:
IHK Region Stuttgart
Wahlausschuss
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Fax: 0711/2005 601535
Email: ihkwahl@stuttgart.ihk.de
4. Die Wahlberechtigten (vgl. dazu § 3 und § 18 Abs. 5 der Wahlordnung) werden aufgefordert, während der mindestens dreiwöchigen (spätestens am 03.06.2024 beginnenden) Bewerbungsfrist bis spätestens 24.06.2024, 15:00 Uhr (Ende der Frist zur Einreichung von Wahlbewerbungen), beim Wahlausschuss schriftlich Wahlbewerbungen für ihre Wahlgruppe und gegebenenfalls eine Betriebsgrößenklasse für ihre Bezirksversammlung einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eingescanntem Dokument per E-Mail zulässig ist. Jede Wahlbewerbung muss für die Wahlgruppe und die Bezirksversammlung erfolgen, für die der Bewerber selbst wahlberechtigt ist, sowie gegebenenfalls für die Betriebsgrößenklasse, der ihr Unternehmen angehört. Die Summe der gültigen Wahlbewerbungen für eine Wahlgruppe und gegebenenfalls eine Betriebsgrößenklasse für die jeweilige Bezirksversammlung ergibt die Bewerberliste. 
5. Die Wahlbewerbungen müssen Familiennamen, Vornamen, Art der Vertretungsbefugnis im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls dessen Betriebsgrößenklasse enthalten. Die Bewerber müssen versichern, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Angabe zur Betriebsgrößenklasse in geeigneter Form nachzuweisen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers abzugeben, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen. Wird die Wählbarkeit aus einer Funktion als besonders bestellter Bevollmächtigter abgeleitet, ist eine Vollmacht gem. § 5 Absatz 1 der Wahlordnung beizufügen.
Die Wahlbewerbung bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung. 
6. Die Mitglieder der Bezirksversammlung werden in allgemeiner, geheimer, freier und unmittelbarer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die IHK-Zugehörigen eines Bezirks wählen in ihrer Wahlgruppe jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Bezirksversammlung:

Bezirksversammlung Böblingen

Sitze

Wahlgruppe I
8
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
6
Wahlgruppe II
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
4
Wahlgruppe III
2
Wahlgruppe IV
2
Wahlgruppe V
8
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
4
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
4
insgesamt
26

Bezirksversammlung Esslingen-Nürtingen

Sitze

Wahlgruppe I
12
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
10
Wahlgruppe II
8
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
4
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
4
Wahlgruppe III
2
Wahlgruppe IV
2
Wahlgruppe V
12
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
6
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
6
insgesamt
36

Bezirksversammlung Göppingen

Sitze

Wahlgruppe I
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
2
Wahlgruppe II
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
2
Wahlgruppe III
2
Wahlgruppe IV
2
Wahlgruppe V
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
2
insgesamt
16

Bezirksversammlung Ludwigsburg

Sitze

Wahlgruppe l
12
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
10
Wahlgruppe II
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
4
Wahlgruppe III
2
Wahlgruppe IV
2
Wahlgruppe V
12
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
6
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
6
insgesamt
34

Bezirksversammlung Rems-Murr-Kreis

Sitze

Wahlgruppe I
8
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
6
Wahlgruppe II
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)    
4
Wahlgruppe III
2
Wahlgruppe IV
2
Wahlgruppe V
8
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
4
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
4
insgesamt                                      
26

Stuttgart, den 17.04.2024
Der Wahlausschuss der IHK Region Stuttgart
gez. Dirk Lorenz
Vorsitzender des Wahlausschusses