IHK Region Stuttgart

Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses vom 24.07.2024

[Tag der Einstellung im Internet auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart: 26.07.2024]
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.07.2024 folgende Bekanntmachung beschlossen:

Wahl der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart und der Bezirksversammlungen Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr für die Amtsperiode 2025 bis 2029

Bewerberinnen und Bewerber für die IHK-Wahl 2024

Gemäß § 12 Absatz 1 der Wahlordnung hat der Wahlausschuss die Bewerberlisten getrennt nach Vollversammlung, Bezirksversammlungen, Wahlbezirken und Wahlgruppen sowie gegebenenfalls Betriebsgrößenklasse beschlossen und macht diese in den beigefügt verlinkten Dokumenten


bekannt. Die Namen der Wahlbewerber sind innerhalb des jeweiligen Wahlbezirks und der jeweiligen Wahlgruppe in alphabetischer Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt. Bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Sofern Bewerberlisten innerhalb einer Wahlgruppe nach Betriebsgrößenklassen einzuteilen waren, sind die Namen innerhalb der Betriebsgrößenklassen in alphabetischer Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt. Bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname.

Folgende Angaben sind entsprechend der Vorgaben der Wahlordnung in § 12 Absatz 1 enthalten:
Familienname, Vorname, Firma bzw. Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens einschließlich des Orts der Niederlassung sowie Art der Vertretungsbefugnis im angegebenen Unternehmen sowie gegebenenfalls dessen Betriebsgrößenklasse.

Sonstige Hinweise

Die Kandidatinnen und Kandidaten haben die Möglichkeit, sich mit Foto und weiteren Informationen auf einer Kandidatenplattform im Internet vorzustellen. Diese kann voraussichtlich ab August 2024 auf der Internetseite www.wirtschaft-mitgestalten.de eingesehen werden.
Die Wahl zur Vollversammlung und zu den Bezirksversammlungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart findet in Form einer Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen gehen den Wahlberechtigten Ende September zu. Das Ende der mindestens dreiwöchigen (spätestens am 1. Oktober 2024 beginnenden) Wahlfrist hat der Wahlausschuss für den 22. Oktober 2024, 15:00 Uhr festgesetzt. Die ordnungsgemäß ausgefüllten Wahlunterlagen müssen also bis spätestens 22.10.2024, 15 Uhr bei der IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart eingegangen sein.
Die Prüfung der Wahlscheine findet während der gesamten Briefwahlfrist im Gebäude der IHK Region Stuttgart (Jägerstr. 30, Stuttgart) – Montag bis Freitag zwischen 8:30-12 Uhr und 13-16:30 Uhr – statt und ist für IHK-Mitglieder öffentlich. Bild- und Tonaufzeichnungen sind nicht gestattet.
Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt am 23.10.2024 ab 8 Uhr im Gebäude der IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30 in Stuttgart. Die Stimmauszählung ist für IHK-Mitglieder öffentlich. Bild- und Tonaufzeichnungen sind nicht gestattet. Eventuelle Terminverschiebungen können nicht ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall wird darüber auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart informiert.

Stuttgart, den 26.07.2024
Der Wahlausschuss der IHK Region Stuttgart
gez. Dirk Lorenz
Vorsitzender des Wahlausschusses