IHK Region Stuttgart

Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses vom 03.07.2024

[Tag der Einstellung im Internet auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart: 05.07.2024]
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 folgende Bekanntmachung beschlossen:

Wahl der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart und der Bezirksversammlungen Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr für die Amtsperiode 2025 bis 2029

Wahlbekanntmachung nach §§ 11, 12 Abs. 6 und § 18 Abs. 5 Wahlordnung

Der Wahlausschuss hat die Wahlbewerbungen geprüft, die innerhalb der Frist bis 24.06.2024 (15 Uhr) eingegangen sind. Gemäß § 12 Abs. 6 der Wahlordnung soll in jeder Wahlgruppe, jedem Wahlbezirk sowie gegebenenfalls jeder Betriebsgrößenklasse mindestens ein Bewerber mehr zur Wahl stehen als zu wählen sind.
Für diejenigen Wahlgruppen, Wahlbezirke sowie gegebenenfalls Betriebsgrößenklassen, für die diese Vorgabe erfüllt ist (in der folgenden Auflistung mit „geschlossen“ gekennzeichnet), werden keine Wahlbewerbungen mehr entgegengenommen. Da diese Vorgabe jedoch nicht in allen Wahlgruppen, Wahlbezirken sowie gegebenenfalls Betriebsgrößenklassen erreicht worden ist, fordert der Wahlausschuss gem. §§ 11, 12 Abs. 6, 18 Abs. 5 die Wahlberechtigten (vgl. dazu § 3 der Wahlordnung) dazu auf, ab sofort bis spätestens 19.07.2024, 15:00 Uhr weitere Wahlbewerbungen beschränkt auf die nachfolgend aufgelisteten, nicht als geschlossen gekennzeichnet und damit noch offenen Wahlgruppen, Wahlbezirke sowie gegebenenfalls Betriebsgrößenklassen einzureichen. Jede Wahlbewerbung muss für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk erfolgen, für die der Bewerber selbst wahlberechtigt ist, sowie gegebenenfalls für die Betriebsgrößenklasse, der ihr Unternehmen angehört. Die Einreichung hat beim Wahlausschuss schriftlich zu erfolgen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eingescanntem Dokument per E-Mail ausreicht. Bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist findet eine auf die gültigen Wahlbewerbungen beschränkte Wahl statt.
Die Anzahl der Mitglieder der Vollversammlung und der Bezirksversammlungen, die in den verschiedenen Wahlbezirken, Wahlgruppen sowie gegebenenfalls Betriebsgrößenklassen insgesamt gewählt werden, ist in der nachfolgenden Auflistung enthalten, soweit die Wahlgruppe nicht bereits für Wahlbewerbungen geschlossen ist.
Die Wahlbewerbungen müssen Familiennamen, Vornamen, Art der Vertretungsbefugnis im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls dessen Betriebsgrößenklasse enthalten. Die Bewerber müssen versichern, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Angabe zur Betriebsgrößenklasse in geeigneter Form nachzuweisen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers abzugeben, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen. Wird die Wählbarkeit aus einer Funktion als besonders bestellter Bevollmächtigter abgeleitet, ist eine Vollmacht gem. § 5 Abs. 1 Wahlordnung beizufügen.
Die Wahlbewerbung bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung

A. Wahl der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart

a) Wahlbezirk Stadtkreis Stuttgart

Sitze

Wahlgruppe I
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
3
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
31

b) Wahlbezirk Landkreis Böblingen

Sitze

Wahlgruppe I
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
3
Wahlgruppe II
3
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
2
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
2
insgesamt
13

c) Wahlbezirk Landkreis Esslingen

Sitze

Wahlgruppe I
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
2
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
18

d) Wahlbezirk Landkreis Göppingen

Sitze

Wahlgruppe I
2
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
1
Wahlgruppe II
2
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
1
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
2
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
1
insgesamt
8

e) Wahlbezirk Landkreis Ludwigsburg

Sitze

Wahlgruppe l
6
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
17

f) Wahlbezirk Rems-Murr-Kreis

Sitze

Wahlgruppe I
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
1
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
1
Wahlgruppe IV
1
Wahlgruppe V
4
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
2
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
13

B. Wahl der Bezirksversammlungen Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr

Bezirksversammlung Böblingen

Sitze

Wahlgruppe I
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
2
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
26

Bezirksversammlung Esslingen-Nürtingen

Sitze

Wahlgruppe I
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
36

Bezirksversammlung Göppingen

Sitze

Wahlgruppe I
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
16

Bezirksversammlung Ludwigsburg

Sitze

Wahlgruppe l
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
34

Bezirksversammlung Rems-Murr-Kreis

Sitze

Wahlgruppe I
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe II
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
Wahlgruppe III
geschlossen
Wahlgruppe IV
geschlossen
Wahlgruppe V
geschlossen
davon kleine Unternehmen (bis 9 Beschäftigte)
geschlossen
davon mittlere und große Unternehmen (ab 10 Beschäftigte)
geschlossen
insgesamt
26

C. Weitere Mitteilungen

1. Anschrift des Wahlausschusses:
Die Anschrift des Wahlausschusses, bei dem die Wahlbewerbungen einzureichen sind, lautet:

IHK Region Stuttgart
Wahlausschuss
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Fax: 0711/2005 601535
Email: ihkwahl@stuttgart.ihk.de

2. Wahlgruppen
I. Produzierendes Gewerbe (soweit nicht anderen Wahlgruppen zugeordnet)
II. Absatzwirtschaft (Großhandel, Einzelhandel, Verlagsgewerbe und Handelsvertreter)
III. Kreditwirtschaft, Versicherungswirtschaft (ohne Vermittler); Unternehmensverwaltungs- und Holdinggesellschaften, soweit nicht anderen Wahlgruppen zugeordnet
IV. Verkehrsgewerbe einschl. Speditionen, Tourismusgewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Nachrichtenübermittlung
V. Sonstige Dienstleistungen, sonstige, den Wahlgruppen I - IV nicht zugeordnete Wirtschaftszweige;


3. Durchführung der Wahl
Die Wahl zur Vollversammlung und zu den Bezirksversammlungen erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 der Wahlordnung schriftlich (Briefwahl). Die Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Umschläge) werden voraussichtlich Mitte/Ende September 2024 versendet. Das Ende der mindestens dreiwöchigen (spätestens am 01.10.2024 beginnenden) Wahlfrist hat der Wahlausschuss für den 22.10.2024, 15:00 Uhr festgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Stimmzettel spätestens bei der IHK Region Stuttgart eingegangen sein. Voraussichtlicher Tag der Stimmauszählung im Gebäude der IHK Region Stuttgart ist der 23.10.2024 ab 8 Uhr. Weitere Einzelheiten zur Durchführung der Wahl werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

Die Bewerberlisten werden voraussichtlich ab Ende Juli auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart veröffentlicht.

Stuttgart, den 03.07.2024
Der Wahlausschuss der IHK Region Stuttgart
gez. Dirk Lorenz
Vorsitzender des Wahlausschusses