Unternehmensgründung

Formale Schritte einer Existenzgründung

Bevor Sie Ihr Existenzgründungsvorhaben in die Tat umsetzen können, sind eine Reihe von formalen Schritten zu tun. Die Tabelle zeigt, wo was durch wen zu erledigen ist. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wo? Was? Wer?
Anmeldung direkt beim Finanzamt
Freiberufliche Selbstständigkeit (gem. §18 EstG)
Sie
Ab dem 01.01.2021 ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.
Gewerbeamt
Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der Sie Ihr Unternehmen betreiben

Die Daten einer Gewerbeanmeldung*) werden an die mit +) gekennzeichneten Institutionen übermittelt.
Gewerbeanmeldung*)
Zum Teil gelten Erlaubnis- und Überwachungspflichten:
  • im Handwerk (s. u.)
  • in Industrie, Handel und Dienstleistungen: u. a. Handel mit bestimmten Produkten, Makler, Bauträger, Finanzdienstleister, Versteigerer, Bewachungs-, Gast-, Verkehrs-, Reisegewerbe
Sie;
eine Datenübermittlung durch das Gewerbeamt entbindet Sie nicht von Ihren weiteren Pflichten!
Finanzamt +)
abhängig vom Sitz des Betriebes
  • Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
  • Fragebogen (ELSTER) zur künftigen Buchführungsart, Umsätzen und Gewinnen ausfüllen.
    Danach erhalten Sie eine Steuernummer
Sie;
Ab dem 01.01.2021 ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.
Handwerkskammer +)
Eintragungspflicht, sofern ein Handwerk gemäß HWO betrieben wird. Für einige Gewerke ist eine Meisterprüfung erforderlich
Sie; Datenübermittlung vom Gewerbeamt
Industrie- und Handelskammer +)
Anmeldung, sofern ein Gewerbe betrieben wird, das kein Handwerk ist
Datenübermittlung vom Gewerbeamt
Statistisches Landesamt +)
Statistische Erfassung
Datenübermittlung vom Gewerbeamt
Berufsgenossenschaft +)
www.dguv.de
  • Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern (auch Freiberufler) und Bauherren gemäß § 192 SGB VII binnen einer Woche
  • Persönliche Versicherung für Unternehmer ist branchenabhängig entweder pflichtig oder freiwillig. Freiwillige Versicherung muss schriftlich beantragt werden.
Sie
Bundesagentur für Arbeit
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen: Beantragung einer Betriebsnummer beim
Betriebsnummern-Service
66088 Saarbrücken
Sie
Weitere Sozialversicherungsträger
(Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung)
  • Pflichtversicherung (für Mitarbeiter, teilweise auch für Unternehmer) oder
  • freiwillige Versicherung (teilweise für Unternehmer)
Sie
Handelsregister
beim zuständigen Amtsgericht
Sofern Sie eine Eintragung wünschen. Unter bestimmten Voraussetzungen pflichtig.
Sie; über Ihren Notar
Fachverband
Sofern Sie dort Mitglied werden wollen: freiwillige Anmeldung
Sie
*) Dies gilt sinngemäß für jede Art der Gewerbeanzeige – also auch für eine Um- oder Abmeldung