IHK Region Stuttgart
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart bescheinigt in einzelnen Fällen, dass es aus Sicht der Wirtschaft unbedenklich ist, die Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk für zivile Aufgaben einzusetzen, weil keine gewerblichen Unternehmen zur Verfügung stehen. Details dazu finden Sie im „Merkblatt Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 31 KB)
Die Antragsstellung ist per Formular möglich:
- Für Unternehmen in Stuttgart: Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Für Unternehmen in den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr: Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 10 KB)
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