IHK hilft

Teilnahme an Ausschreibungen

Bei der Bewerbung um öffentliche Liefer- oder Dienstleistungsaufträge müssen Unternehmen häufig Nachweise über ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorlegen. Dies ist zum Teil mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Die IHK Auftragsberatungsstelle bietet Unternehmen, die sich häufig an Ausschreibungen beteiligen, an, sich präqualifizieren zu lassen. Die Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen für Vergaben im Liefer-und Dienstleistungsbereich. Die präqualifizierten Unternehmen werden dann in die bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich, auch amtliches Verzeichnis genannt, aufgenommen.
Mit Änderung der Vergabeverordnung wurden die IHKs durch § 48 Abs. 8 VgV die Führung des amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen. Mit der Aufnahme in das amtliche Verzeichnis gelten die geforderten unternehmensbezogenen Eignungsnachweise in der Regel als erbracht. Das heißt, präqualifizierte Unternehmen müssen bei der Beteiligung an Ausschreibungen keine Einzelnachweise mehr vorlegen und sparen dadurch erheblich Kosten und Zeit.
Die Präqualifizierung ist freiwillig; selbstverständlich kann jedes Unternehmen seine Eignung wie bisher durch Einzelnachweise gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber belegen.