Recht und Steuern

IHK-Bürokratiecheck

Mit dem IHK-Bürokratiecheck starten wir eine neue Kampagne und richten eine Anlaufstelle ein, über die Unternehmen direkt und einfach Beispiele für überflüssige bürokratische Regelungen einreichen können.
Missbrauchsbekämpfung, Einzelfallgerechtigkeit, Lenkungsmechanismen, aber auch Haftungsrisiken, die aus der Rechtsprechung abgeleitet werden, dürfen nicht die Leitlinie unseres Handels sein. Wir müssen aufhören für jedes Alltagsrisiko Verantwortliche oder Schuldige zu suchen, vielmehr müssen wir jedes Verfahren prüfen, ob es so überhaupt notwendig ist.
Sie kämpfen mit immer umfangreicheren Verträgen und Vereinbarungen und neuen Formularen?
Liebe Unternehmerinnen, liebe Unternehmen, nehmen Sie am IHK-Bürokratiecheck teil und schreiben Sie uns an buerokratieabbau@stuttgart.ihk.de Ihre Beispiele, wo Bürokratie abgebaut werden muss.
Aus Ihren konkreten Beispielen wollen wir systematische Lösungsansätze entwicklen, denn wir müssen Ursachen und Quellen identifizieren und gezielt abstellen.
#schnell #einfach #besser
So geht Zukunft!
Gerne halten wir Sie hier an dieser Stelle auf dem Laufenden, was die Auswertung Ihrer gemeldeten Fälle ergibt und welche systematische Lösungsvorschläge wir daraus entwickeln.

Machen Sie mit: Bürokratiecheck

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Praktikumsrichtlinie

Im Frühjahr wurde ein Maßnahmenpaket der EU-Kommission zur Förderung hochwertiger Praktika vorgestellt. Der Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten ist wichtig, aber der Aufwand für Betriebe wird durch die geplanten Maßnahmen deutlich höher. Wichtig wäre, dass die Höhe der Vergütung für sehr kurze Schülerpraktika oder Pflichtpraktika weiter im Ermessen der Betriebe liegt. Verpflichtende Informationen in Stellenausschreibungen für Praktika dürfen zudem nicht über die nationalen Regeln für reguläre Beschäftigungsverhältnisse hinausgehen.
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Abschreibungsregelungen GwG

Seit 2018 können Investitionen bis zu einer Grenze von 800 Euro netto sofort als steuerlicher Aufwand geltend gemacht werden. Sie müssen nicht über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Warum die Grenze dringend weiter angehoben werden sollte, erklärt Claus Paal im Video.
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) & Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Derzeit soll das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geändert werden. Die Einschränkung des Rechts auf Auskunft für Fälle, in denen das Interesse an der Geheimhaltung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen das Interesse der betroffenen Person überwiegt, begrüßen wir dabei. Entscheidend wäre aber auch, dass die DSGVO überarbeitet wird, denn einige Regelungen sorgen für erheblichen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen.
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Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von derzeit zehn Jahren für steuerlich relevante Aufzeichnungen und Unterlagen nach HGB und Abgabenordnung (AO) verursacht bei den Unternehmen erhebliche Kosten. Eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist eine von der IHK-Organisation seit vielen Jahren erhobene Forderung zum Abbau von Bürokratiekosten, insbesondere für KMU. Eine Entlastung ist im Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) vorgesehen mit einer Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre. Diese Entlastung geht zwar in die richtige Richtung, sollte aber noch weiter gehen und umfassender gedacht werden, so Claus Paal.
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Digitalisierung ist eigentlich eine gute Sache. Im Fall der eAU jedoch gibt es noch Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Einheitlichkeit und auch des Vorgehens. Unternehmen müssen aktuell bei den Krankenkassen nach der eAU fragen und teils mehrere Dokumentationssysteme pflegen. Ein erheblicher Verwaltungs- und Organisiationsaufwand, wie Claus Paal im Video erläutert.
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Kleine Unternehmen können ihren Gewinn mittels der EÜR ermitteln. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden nun die Schwellenwerte, um als Kleinunternehmen zu gelten, angehoben. Ein guter Schritt, finden wir! Jedoch umfasst das Formular zur EÜR nach wie vor zahlreiche Seiten und ist hochkomplex. Hier wären dringend Verbesserungen nötig, so Claus Paal.
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Statistische Ämter

Die Sammelwut der Statistischen Ämter belastet Unternehmerinnen und Unternehmer und verbraucht viel Kapazität. Ein Maschinenbauer aus der Region berichtete uns beispielsweise, dass er seinen Wareneingang im Detail an das Statistische Amt melden muss. Ist dieser hohe Aufwand wirklich nötig und welchen Nutzen hat das wirklich?
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NIS II

Im Falle eines Cybersicherheitsvorfalls schreibt die neue Richtlinie NIS II Mehrfachmeldungen für Unternehmen vor. Ein erheblicher Aufwand in einer Situation, in welcher Unternehmen deutlich andere Sorgen haben.
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) sind Unternehmen zu Sorgfalts- und Berichtspflichten im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette verpflichtet. Die Achtung der Menschenrechte ist zweifelsohne hochrelevant! Jedoch wird durch das Gesetz ein enormer Aufwand für die Prüfung und Dokumentation verursacht, nicht nur bei den eigentlich betroffenen Großunternehmen, sondern auch bei KMU, an die die Verpflichtungen regelmäßig „durchgereicht werden“. Standardfragebögen, die das Verfahren vereinfachen, wären hier eine Verbesserung. Durch „White Lists“ könnten Unternehmen sich zudem auf die Fälle mit höherem Risiko konzentrieren und würden sich nicht in Abfragen und gegenseitigen Bescheinigungen mit heimischen Zulieferern verlieren. „Black Lists“ würden eigene intensive Recherchen obsolet machen.
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Betriebliche Unternehmensbeauftragte

Vom Abfallbeauftragten bis zum Leiternbeauftragten – die Liste mit betrieblichen Unternehmensbeauftragten ist 6 Seiten lang. Natürlich muss nicht jedes Unternehmen auch alle Beauftragten haben, aber eine Vielzahl. Warum das eine große Hürde gerade für kleine und mittlere Unternehmen sein kann...
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Neue Kennzeichnungspflicht für Weine

Ab 8.12.2023 müssen in der EU verkaufte Weine auf den Etiketten Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten enthalten. Die neue EU-Verordnung kann insbesondere für kleine Winzer einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen, erklären Claus Paal und Winzerin Julia Schwegler im Video.
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A1-Bescheinigung – Entsendung ins Ausland

Entsenden Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland, muss eine A1-Bescheinigung beantragt werden. Diese ist ein in der EU, der EWR und in der Schweiz anerkannter Nachweis, dass ein vorübergehend ins Ausland entsandter Beschäftigter weiterhin im Heimatland sozialversichert ist.
Problematisch: Auch wenn ein Mitarbeiter in einem gewissen Zeitraum immer wieder in das gleiche Land entsendet wird, muss jedes Mal wieder eine neue A1-Bescheinigung beantragt werden. Ein erheblicher finanzieller und administrativer Aufwand, der vor allem kleinere Unternehmen belastet, so unser Präsident Claus Paal. Diesen Aufwand könnte man zum Beispiel erheblich reduzieren, indem der europäische Gesetzgeber in diesen Fällen die Möglichkeit schaffen würde, bereits im Vorfeld eine pauschale A1-Bescheinigung für eine Vielzahl von Entsendungen während eines bestimmten Zeitraums zu erhalten.
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung ist die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Im Sommer wurde hierzu das Fachkräfteeinwanderungsgesetz novelliert, das ab Mitte November stufenweise in Kraft treten wird. Herausgekommen ist ein sehr komplexes und für Unternehmen und internationale Fachkräfte schwer durchschaubares Regelwerk. Der bürokratische Aufwand insgesamt wird nicht weniger, sondern mehr. Es gibt neben den alten Zugängen zum deutschen Arbeitsmarkt zahlreiche neue Zugangswege für internationale Fach- und Arbeitskräfte. Wir begrüßen die Erweiterungen, jedoch sind die Wege gepflastert mit zahlreichen Voraussetzungen, die von unterschiedlichen zuständigen Stellen geprüft werden müssen.
Ohne Digitalisierung und eine gute Personalausstattung der beteiligten Stellen wie Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, Bundesagentur für Arbeit oder Anerkennungsstellen sowie ein gutes Schnittstellenmanagement wird eine nachhaltige Steigerung der Anwerbung internationaler Fachkräfte nicht gelingen. Aber in erster Linie sollten die Regelungen und ihre Umsetzung in Verwaltungsverfahren vereinfacht und entschlackt werden. Wir wollen, dass zum Beispiel die Prüfung der Qualifikation und der fachlichen Eignung noch mehr in die Hände der Unternehmen gelegt wird.
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Künstliche Intelligenz: AI-Act

Der Bereich Künstliche Intelligenz bietet zahlreiche Entwicklungschancen. Durch den AI-Act der EU soll er reguliert werden. Ein klarer und konkreter Rechtsrahmen ist zwar grundsätzlich wünschenswert, aber nur wenn dieser so formuliert ist, dass er mit der hohen Dynamik im Bereich KI Schritt halten und vor allem Innovationen weiter ermöglichen kann. Weil in den aktuellen Entwürfen aber in erster Linie nicht die Chancen, sondern die Risiken in den Vordergrund gestellt werden, erreichen wir das Gegenteil: Wir erschweren schon die Grundlagenforschung oder vertreiben sie ganz aus der EU. Wichtig auch: Die Vorschriften müssen für kleinere und mittlere Unternehmen umsetzbar sein. Innovationen sollten nicht durch Bürokratie und komplizierte Regelungen gebremst werden!
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Green Claims-Richtlinie

Durch die geplante Green Claims-Richtlinie der EU wird umweltbezogene Werbung verboten, es sei denn, dass besondere Nachweise inklusive Zertifizierung vorgelegt werden. All das ist mit hohen Kosten für die gewerbliche Wirtschaft verbunden – Geld, das am Ende für die grüne Transformation als solche fehlt.
Richtig ist, dass Werbung mit Umweltaussagen, also mit Green Claims, der Wahrheit entsprechen muss und dass diesbezüglich Transparenz wichtig ist. Greenwashing durch irreführende Umweltaussagen in der Werbung darf nicht sein. Der Entwurf der Green Claims-Richtlinie geht dennoch aus Sicht von weiten Teilen der deutschen gewerblichen Wirtschaft weit über das Ziel hinaus.
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Erneuerbare Energien

Die drei größten bürokratischen Problemmacher im Bereich der erneuerbaren Energien: Antragstellung, Genehmigung und Verfahrensdauer. Die Antragsstellung braucht bei den Unternehmen viel Vorplanung und verschlingt erhebliche Gelder. Das Genehmigungsverfahren ist immer noch ein Prozess ohne Digitalisierung und voller Unsicherheiten für die Unternehmen.

Beantragung, Planung und Genehmigung sollten im Bereich erneuerbare Energien neu gedacht, standardisiert und vor allem digitalisiert werden. Eine große Chance liegt hier darin, mit Genehmigungsfiktionen zu arbeiten. Diese zwingen die Behörden zu höherer Geschwindigkeit und können auch nicht umgangen werden, etwa durch die Einforderung von Zusatzunterlagen kurz vor Fristende.
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