Was tun gegen unerwünschte Faxwerbung?

Unerwünschte Werbefaxzusendungen sind weiterhin ein Problem. Ärgerlich sind Werbefaxe, weil sie das Faxgerät blockieren und für den Empfänger mit Papier- und anderen Verbrauchskosten verbunden sind. Oftmals versuchen die Faxversender darüber hinaus, die Faxempfänger zu einer Rückantwort über eine so genannte Mehrwertnummer zu animieren, was weitere Kosten verursachen kann.

Unverlangte Werbefaxe sind wettbewerbswidrig

Die Rechtslage ist insoweit eindeutig: nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt es als wettbewerbswidrig, wenn an Privatpersonen oder Firmen unerwünschte Telefaxe ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis des Empfängers geschickt werden (siehe auch das IHK-Merkblatt „Werbung mittels Telefon, Telefax, E-Mail, SMS oder Brief - was ist wettbewerbsrechtlich erlaubt?”).

Was kann man tun gegen Fax-Spam?

Gegen die Versender unaufgefordert zugesandter Werbemitteilungen bestehen grundsätzlich Unterlassungs- und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche. Um diese zum Beispiel per Abmahnung oder gerichtlich geltend machen zu können, muss freilich der Absender ermittelt werden, was die Rechtverfolgung gerade beim Faxversand aus dem Ausland faktisch verkompliziert. Es kommt auch nicht selten vor, dass selbst bei einem gewonnenen Prozess die Prozesskosten nicht eingetrieben werden können.
Unter Umständen hilft jedoch ein Vorgehen über die Bundesnetzagentur. Sie stellt für die Meldung von Rufnummernmissbräuchen und Fax-Spam Beschwerdeformulare zur Verfügung. Auch darf die Bundesnetzbehörde bei Verstößen gegen das UWG selbst einschreiten und einem Versender von Werbefaxen die Versendung versagen.
Als pragmatische Lösung bleibt zu empfehlen, das Faxgerät nachts, sofern man in dieser Zeit keine Telefaxzusendungen erwartet, schlicht auszuschalten, denn wegen der günstigeren Übertragungskosten erfolgt die Übersendung von Fax-Spam meistens nachts oder am Wochenende. Es ist dringend davon abzuraten, die auf den Fax-Spam angegebenen Mehrwertdienstenummern anzuwählen. Dies gilt auch für den Fall, dass lediglich versucht werden soll, die weitere Zusendung für die Zukunft zu unterbinden.