DPMA warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

Regelmäßig sind gefälschte Schreiben an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken im Umlauf. Diese Schreiben werden angeblich im Namen der DPMA-Präsidentin per E-Mail verschickt. In den Schreiben wird zur Zahlung vermeintlicher Anmeldgebühren auf ein polnisches Konto aufgefordert. Das DPMA warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen und erläutert dabei, woran man erkennt, dass es sich um gefälschte Schreiben handelt. Wichtige Information dabei: Das DPMA verschickt grundsätzlich keine Rechnungen, sondern mit der Empfangsbestätigung zu einer Markenanmeldung gibt es nur eine Gebühreninformation. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Außerdem informiert das DPMA über die korrekte Kontoverbindung – jede Abweichung dazu (insbesonder bei der Länderkennung) ist ein eindeutiges Zeichen für eine betrügerische Zahlungsaufforderung. Weitere Hinweis für ein nicht amtliches Schreiben sind vorausgefüllte Überweisungsträger oder die Angabe einer Kontoverbindung im Ausland, etwa in Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG).
Nähreres können Sie der Pressemitteilung des DPMA entnehmen.
Bei einer anderen irreführenden Zahlungsaufforderung geht es um Rechnungen für Markeneintragungen, die unerlaubterweise das Logo des DPMA sowie die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen Mitarbeiters des DPMA enthält und zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auffordert. Die gefälschten Rechnungen werden offenbar per frankiertem Brief verschickt und verweisen auf polnische Bankverbindungen. In seiner Pressemeldung ruft das DPMA dazu auf, keineswegs solche Zahlungen zu leisten!