Elektronische Signaturkarte für öffentlich bestellte Sachverständige
Digitalisierung im Sachverständigenbüro – Elektronische Signaturkarte
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigen-Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr.
Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 S. 2 SVO. Auf der Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
Name und Vorname des Sachverständigen. Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft. die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Name und Vorname des Sachverständigen. Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft. die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Die IHK-Signaturkarte im Überblick
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK Signaturkartebeantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen.
Technische Voraussetzungen für die Nutzung der-Signaturkarte
- Kartenlesegerät mit Tastenfeld
- PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
- Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
- Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)
Kosten für die Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:
Erstkarte mit Post-Ident Beantragung: 159,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Folgekarte: 114,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Erstkarte mit Post-Ident Beantragung: 159,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Folgekarte: 114,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Elektronische Kommunikation mit der Justiz
Zum elektronischen Versand von Gutachten und zur Kommunikation mit der Justiz empfiehlt es sich, den Governikus Communicator Justiz Edition auf dem eigenen PC zu installieren. Die Anwendung steht kostenlos auf der Internetseite von Governikus zur Verfügung.
Wie kommt die elektronische Signatur auf das Gutachten?
Neben der persönlichen IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware. Speichern Sie Ihr Gutachten als pdf-Datei ab. Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf „Signieren“. Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen diesen. Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachtendatei verbunden. Der Empfänger kann sich auf die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen.
Wo können Sie die persönliche Signaturkarte für Sachverständige beantragen?
Siehe dazu das DE-CODA Merkblatt. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB)
Die Beantragung der Signaturkarte bei der IHK Region Stuttgart ist nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0711 20051564 möglich. Die Signaturkarte kann aber auch jederzeit im PostIdent-Verfahren beantragt werden.
Informationen zur Signaturkarte für Sachverständige erhalten Sie auch bei der DE-CODA GmbH, www.de-coda.de, info@de-coda.de