Beteiligung als Trägerin öffentlicher Belange

Rolle der IHK in der Bauleitplanung, Landesplanung und Regionalplanung

Das System der Raumplanung in Deutschland gliedert sich in vier Ebenen, die sich in ihren Planungen mit der jeweils höheren und unteren Ebene abstimmen müssen:
  • Bundesebene: Ministerkonferenz für Raumordnung erstellt Leitziele für das gesamte Bundesgebiet
  • Landesebene: Das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen erstellt den Landesentwicklungsplan für das gesamte Bundesland.
  • Regionalebene: Der Verband Region Stuttgart konkretisiert die Festlegungen der Landesplanung und entwickelt hieraus den Regionalplan für die gesamte Region Stuttgart.
  • Kommunale Ebene: Die Kommune ist zuständig für die Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet. Aus diesem werden die Bebauungspläne entwickelt. Diese beinhalten parzellenscharfe Festsetzungen für einzelne Baugebiete. Nicht alle Bereiche einer Gemeinde werden von Bebauungsplänen abgedeckt. Daher unterscheidet man zwischen beplanten Bereichen (mit Bebauungsplan) und unbeplanten Bereichen (ohne Bebauungsplan).
Auf diesen vier Ebenen findet die Gesamtplanung statt. Das heißt, dass alle konkurrierenden Nutzungsansprüche an den Raum untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen werden, sodass ein Gesamtkonzept entsteht. Betrachtet werden zum Beispiel der Bedarf an Wohnraum, Gewerbegebieten, Verkehrstrassen und Freiraum. Neben der Gesamtplanung, die auf einer Ebene aktiv ist, agieren die Fachplanungen wie die Landschaftsplanung oder Siedlungswasserwirtschaft auf allen Ebenen und leisten hier jeweils ihren Fachbeitrag. Daneben existieren die Träger öffentlicher Belange, welche jeweils ein Interesse der Allgemeinheit vertreten und in den jeweiligen Planungen von Land, Region oder Kommune Stellung beziehen. Diese Stellungnahmen sind ein wichtiger Baustein in den Abwägung und helfen den Planungsträgern.
Als Trägerin öffentlicher Belange ist die IHK Region Stuttgart in enger Kooperation mit den Dachverbänden des baden- württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer auf allen vier Ebenen aktiv. Hier beziehen wir im Sinne der Gesamtwirtschaft Stellung und wirken insbesondere auf Kommunal- und Regionalebene aktiv in der Stadt- und Regionalentwicklung mit. Neben Kommunen, Landkreisen und Fachbehörden machen wir auf unsere jeweiligen Interessen aufmerksam.

Planungen des Landes und der Region

Die wichtigsten überörtlichen Planinstrumente sind der Landesentwicklungsplan des Landes Baden-Württemberg und der Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart. Diese können jeweils in textlicher Form oder als Planzeichnung existieren. Inhaltlich finden sich unter anderem Aussagen zur überörtlichen Siedlungsstruktur einschließlich zentraler Orte, Entwicklungssachsen sowie Entwicklungsschwerpunkte für Wohnen und Gewerbe. Weiterhin treffen die Pläne Aussagen zum Freiraum und den überörtlich bedeutsamen Verkehrstrassen. Die Festlegungen werden in Ziele und Grundsätze unterschieden und haben für die Kommunen in den nachfolgenden Planungen unterschiedliche Bindungswirkungen.
Ziele sind endgültig durch den Planungsträger abgewogen und für die Kommune verbindlich. Diese können nur durch Zielabweichungsverfahren umgangen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Grundsätze sind nicht endgültig abgewogen, haben allerdings in den nachfolgenden Abwägungsentscheidungen der Kommunen besonderes Gewicht.

Bauleitplanung der Kommunen

Mit Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen) ordnet die Kommune die städtebauliche Entwicklung auf ihrer Gemarkung. Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Gemeindegebiet und gibt Auskunft darüber, welche Flächen für welche Nutzung bestimmt sind. Aus den Flächennutzungsplänen werden die Bebauungspläne für Teilgebiete entwickelt. Diese geben u.a. parzellenscharf an, welche Nutzungen erlaubt sind, wie dicht und auch wie hoch/mit wie vielen Geschossen gebaut werden darf, welche Bereiche des Grundstücks von Bebauung freizuhalten sind und wo sich öffentliche Verkehrsflächen befinden. Darüber hinaus sind weitere Festsetzungen möglich.
Insbesondere die Bauleitpläne sind für die Gemeindeentwicklung und die aller Betriebe im Gebiet von großer Bedeutung. Der Flächennutzungsplan ist Grundlage für die weiteren Baugebietsausweisungen und maßgeblich bestimmend, ob und auch wo in Zukunft neue Gewerbeflächen entwickelt werden können und auch welche neuen Nutzungen sich in der Nachbarschaft der bestehenden Betriebe befinden. Der Bebauungsplan ist die konkrete Planung eines Baugebietes. Dazu gehören die Neuausweisung eines Gewerbegebiets, die Überplanung bestehender Gewerbegebiete und Neuausweisungen in direkter Nachbarschaft. Dies kann unter anderem für Gewerbetreibende zu einschneidenden negativen, gegebenenfalls aber auch zu positiven Veränderungen von Bau- und Nutzungsrechten an einem Betriebsstandort führen. Für Unternehmen kommt es deshalb darauf an herauszufinden, ob sie betroffen sind, ob sie Bedenken gegen die Planung haben oder ob sie Anregungen und Änderungsvorschläge vorbringen möchten. Nur durch fristgerechten Einspruch bei der planenden Kommune können im Konfliktfall Interessen, Wünsche und Rechte Erfolg versprechend geltend gemacht werden.
Die IHK Region Stuttgart vertritt in diesen Anhörungsverfahren als Trägerin öffentlicher Belange das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für das produzierende Gewerbe, den Handel und die Dienstleistungsunternehmen von vornherein ausschließen zu können. Für den Fall, dass im Rahmen der Bauleitplanung unterschiedliche Interessenlagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versucht die IHK im konstruktiven Dialog einen Ausgleich herzustellen.