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Lieferkettensorgfaltspflichten: vom Nationalen Aktionsplan über das LkSG zur CSDDD

Im Jahr 2016 etablierte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), mit dem Ziel, die 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht umzusetzen – unter Einbindung der Privatwirtschaft. Die Initiative stellte eine Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie der EU dar (Novellierung 2024 – CSRD-Richtlinie)
Wesentlicher Bestandteil des NAP war ein Monitoring von Unternehmen durch die Bundesregierung, das von 2018 bis 2020 stattfand. Ziel war es, einen Überblick zu bekommen, ob bis 2020 mindestens 50 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert haben.
  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte (Risikoanalyse)
  3. Maßnahmen zur Abwendung negativer Auswirkungen auf Betroffene und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
  4. Berichterstattung
  5. Beschwerde-Mechanismus
Im Abschlussbericht des NAP-Monitoringprozesses (24. Februar 2021) wurde festgestellt, dass weniger als 50 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die NAP-Anforderungen umgesetzt haben. Die Teilnahme am Monitoring-Prozess war für die Unternehmen freiwillig. Viele Unternehmen nutzten die Möglichkeit, um darzulegen, vor welchen Herausforderungen sie bei der Umsetzung stehen und wie hoch der damit verbundene Aufwand ist.
Das Monitoring bildete die Grundlage für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG). Es erfasst seit 1.1.2023 Unternehmen mit weniger als 3000 Mitarbeitenden und seit 1.1.2024 Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden. In der Praxis stehen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) vor vielen Fragen, wenn es darum geht, internationale Lieferketten nachzuverfolgen. Dennoch sind KMU als Zulieferer dieser Unternehmen in die Thematik involviert.
Ende Juli 2024 trat die EU-Richtlinie (2024/1760) über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD) in Kraft. Diese muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dazu erfolgt eine Anpassung des bereits existierenden LkSG.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen von der EU-Vorgabe betroffen sind Unternehmen mit Sitz in der EU mit mindestens 1000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro weltweit. Für sie gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, also ab 2029. Erfasst werden vom EU-Gesetz auch Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten. Unternehmen mit entsprechenden Nettoumsätzen in der EU fallen ebenfalls unter die EU-Richtlinie. Ebenfalls unter die Richtlinie fallen ab 2029 Franchiseunternehmen mit einem weltweiten Nettoumsatz von 80 Millionen Euro, wenn mehr als 22,5 Millionen Euro durch Lizenzgebühren erwirtschaftet werden.

Zeitliche Umsetzung

Das Gesetz soll nach einer dreijährigen Frist zunächst für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz gelten. Nach vier Jahren sollen dann Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern und 900 Millionen Euro Umsatz in den Anwendungsbereich fallen. Nach fünf Jahren sind Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen Euro weltweitem Nettoumsatz erfasst

Kontrollbehörde

Kontrolliert wird das LkSG durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestimmt, das Handreichungen entwickelt und veröffentlicht, unter anderem auch zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern.
Zu den konkreten Aufgaben gehören dabei:
  • zu überprüfen, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen
  • die Durchführung von Kontrollen
  • Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern
  • die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern

Online-Tools & Initiativen

Auf Bundes- und Landesebene wurden viele Initiativen gestartet und Tools kreiert, die speziell KMU bei Fragen rund um die Prüfung der bestehenden Lieferketten sowie bei der Neuausrichtung unterstützen sollen.
So bietet der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) mit dem CSR-Risiko-Check ein kostenloses Online-Tool. Mit diesem können Unternehmen, die im Export-/Importgeschäft aktiv sind oder im Ausland Produktionsstätten haben schnell valide Informationen zu potenziellen CSR-Risiken entlang ihrer Lieferkette erhalten, insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern. Der CSR Risiko-Check wurde von MVO Nederland entwickelt und wird vom niederländischen Außenministerium finanziert. Die deutschsprachige Version des CSR Risiko-Check wird von UPJ gemeinsam mit MVO Nederland sowie dem Helpdesk der AWE umgesetzt.
Darüber hinaus wurde das Portal KMU-‎Kompass entwickelt. Es enthält zwei Online-Tools. Zum einen den Sorgfalts-Kompass. Mit diesem können Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und managen. Er unterstützt dabei, Geschäftsprozesse und Lieferkette genau(er) unter die Lupe zu nehmen. Hier finden sich Beispiele zu Verhaltenskodex (Code of Conduct) von deutschen KMU aus verschiedenen Branchen sowie von den bayerischen Industrie- und Handelskammern im Rahmen des Umweltpaktes Bayern entwickelte Mustertexte für einen Verhaltenskodex für Lieferanten (auf Deutsch und Englisch). Er ermöglicht eine erste Orientierung oder einen Abgleich mit einem bereits bestehenden Verhaltenskodex. Der Standard-Kompass hilft KMU hingegen bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsinitiativen, und Siegel, die Kunden von ihnen sowie Vorlieferanten verlangen. Auch das Portal Siegelklarheit hilft Verbrauchern, Regierungen und Unternehmen, Umwelt- und Sozialsiegel besser zu verstehen.
In Baden-Württemberg hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Initiative global verantwortlich BW initiiert und geht 2024 in die Verlängerung. Die Dokumentationen zu den Informationsveranstaltungen sowie ein interaktiver Online-Leitfaden sind auf der Webseite der Initiative abrufbar.

IHK-Angebote

Webseite

Die IHK Region Stuttgart unterstützt Unternehmen, vor allem jene, die nicht direkt sondern indirekt von den gesetzlichen Vorgaben betroffen sind, auf ihrem Weg der globalen gesellschaftlichen Verantwortung. Informationen zum LkSG / CSDDD wurden auf der IHK-Webseite Lieferkettengesetz gebündelt.
Mit Blick auf das Thema CSRD hat die IHK die CSRD-Reihe 2024 als Wegweiser für die Nachhaltigkeitserklärung etabliert.

KMU-Praxisleitfaden & Umfrage

Zudem wurde ein IHK-Praxisleitfaden zum (LkSG) speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen erstellt ( Dokumentnummer 6043324)
Gemeinsam mit dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) und der Hochschule Albstadt-Sigmaringen wurde 2022 eine Umfrage zum LkSG und Nachhaltigkeitsthemaitk gestartet. Die Auswertung finden Sie in der Ausgabe 01-02-2022 der Außenwirtschaft-Aktuell.

Veranstaltungen

Regelmäßig finden Seminar zu einzelnen Aspekten des LkSG bzw. zu CSDDD statt. Veranstaltungsdaten und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in der IHK-Veranstaltungs-Datenbank.

Netzwerke

Auch das CSR-Frühstück der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg bietet Informationen, Best-Practice-Beispiele und Gelegenheiten zum Austausch. Anfang 2023 hat die IHK Region Stuttgart den Round-Table LkSG in`s Leben gerufen.