Länderinformationen
Indien
Indien ist die drittgrößte Volkswirtschaft Asiens und entwickelt sich allmählich zu einer wirtschaftlichen Großmacht. Mit bald anderthalb Milliarden Menschen bietet dieser Markt große Geschäftschancen für die deutsche Wirtschaft.
Die Republik Indien gehört zu den Top 30 Handelspartnern Deutschlands und Baden-Württembergs. Für Indien ist die EU der drittwichtigste Handelspartner. Seine wirtschaftliche Bedeutung soll in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Bisher zielte Indiens Handelspolitik eher auf eine Marktabschottung als auf eine Marktintegration ab. Angesicht zunehmender Herausforderungen in den globalen Handelsbeziehungen und weltwirtschaftlicher Entkoppelungsbewegung könnten Indien und die EU jedoch von engeren Handelsbeziehungen profitieren. Die Chancen sieht auch die indische Regierung. Gespräche über ein Freihandelsabkommen wurden daher Anfang des Jahres nach neun Jahren Pause wieder aufgenommen und sollen so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Die Europäische Union beabsichtigt sogar bis Ende 2023 ein Abkommen mit Indien auszuarbeiten.
In den Aspekten der Berufsbildung, Wissenschaft und Innovation zählt Indien auch zu den Schwerpunktländern der internationalen Kooperation Deutschlands. Die Zusammenarbeit beider Länder im Bereich Wissenschaftsbereich besteht seit rund 60 Jahren. Einen Überblick über die Kooperationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Darüber hinaus hat die indische Regierung im Jahr 2020 eine Initiative zur Reduzierung der Importabhängigkeit gestartet. Die Initiative Self-Reliant India soll ausländischen Investoren umfangreiche Förderprogramme bieten, um die Produktionskapazitäten in 13 ausgewählten Industriesektoren aufzustocken, damit Indien zukünftig unabhängiger wird.
Das Interesse deutscher Unternehmen an Indien wächst rasant. Hier finden Sie wichtige Informationen für die Markterschließung und -erweiterung in Indien.
Steuern im Indiengeschäft
Die Umsatzsteuer in Indien
Die indische Umsatzsteuer (Goods and Services, GST) wurde am 1. Juli 2017 vereinheitlicht. Seither sind Steuersätze zwischen 0 bis 28 Prozent möglich. Für die meisten Dienstleistungen liegt der Steuersatz jedoch bei 18 Prozent.
Für deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte ist die Umsatzsteuer nicht relevant. Sie sind von der Einführung der GST nicht direkt betroffen.
- Bei Exporten nach Indien ist die GST nicht auf Rechnungen auszuweisen.
- Bei Importgeschäften ist die IGST aufzuführen.
- Bei Dienstleistungen greift das Reverse-Charge Verfahren. Die erhobene GST wird dem indischen Kunden auf die Nettorechnung aufgerechnet, welche er beim lokalen Fiskus für das deutsche Unternehmen abführt.
Die Quellensteuer bei Dienstleistungserbringungen in Indien
Generell unterliegen Dienstleistungen in Indien einer Quellensteuer in Höhe von zehn Prozent (Withholding Tax). Die Abführung variiert nach Geschäftspräsenz des deutschen Unternehmens.
Fall 1: Regelung für Unternehmen ohne steuerliche Registrierung
Wenn deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte Rechnungen an ihre indischen Kunden erstellen, so wird die indische Seite kurze Zeit später darum bitten, bestimmte Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Grund dafür ist die Dokumentationspflicht indischer Unternehmen bei Überweisungen an ausländische Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Existenz dieser Unternehmen nachzuweisen.
Folgende Unterlagen und Informationen müssen dem indischen Geschäftspartner mitgeteilt werden:
- Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Tax Residency Certificate)
- Formular 10F
- No-Permit Establishment Erklärung (No PE-Declaration)
Erhält das indische Unternehmen all diese Angaben, so kann die indische Quellensteuer über den Zahlungsleistenden abgeführt werden. Der Zahlungsempfänger (deutsches Unternehmen) erhält somit die Differenz des Dienstleistungsbetrags minus der einzubehaltenden Steuer.
Liegen die o.g. Angaben nicht vor, wird ein höherer Steuersatz nach indischem Recht zugrunde gelegt. Dieser liegt aktuell bei 20 Prozent.
Fall 2: Regelung für Unternehmen mit steuerlicher Registrierung (PAN)
Für deutsche Unternehmen, die über eine Permanent Account Number (PAN) verfügen und somit steuerlich in Indien registriert sind, muss die Nummer auf den Rechnungen hinterlegt sein.
Mit der PAN Nummer ist das Unternehmen nach indischem Recht theoretisch verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Niederlassungsformen
Unternehmen, die ihre Geschäftsaktivitäten in Form einer Niederlassung erweitern wollen, haben in Indien verschiedene Möglichkeiten.
Eine Repräsentanz bietet eine eingeschränkte Geschäftsaktivität im Zielmarkt an. Für Indien bieten sich folgende Formen an:
- Das Liaison Office / Representative Office ermöglicht einem Unternehmen den Markt zu sondieren. Die Geschäftsaktivitäten sind auf das Marketing und Repräsentationsaufgaben limitiert.
- Die Betriebsstätte / Branch Office ist eine unselbstständige Zweigniederlassung. Bei dieser Niederlassungsform sind Import und Export von Waren, Erbringung von Dienstleistungen und Forschungstätigkeiten erlaubt. Produktionstätigkeiten sind jedoch ausgeschlossen. Betriebsstätte sind darüber hinaus steuerpflichtig und müssen sich im indischen Handelsregister eintragen lassen.
- Ein Projektbüro / Project Office kann bei zeitlich begrenzten Projekten, die länger als 6 Monate veranschlagt sind, gegründet werden.
Eine weitere Form ist die Gründung einer indischen Gesellschaft. Oftmals wird in der Praxis die Private Limited Company (Pvt. Ltd.) gewählt, die in etwa der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung entspricht. Hierbei gibt es zwei Ausführungen:
- Die Private Limited Company (Pvt. Ltd.) ist die gängigste Form
- Die Limited Liability Partnership (LLP) wird vor allem bei Freiberuflern wie Ingenieuren, Beratern und Anwaltskanzleien genutzt.
Planen Sie eine Niederlassung in Indien? Wir unterstützen Sie gerne bei der Entscheidung.
IHK India Desk
Der indische Markt bietet für baden-württembergische Unternehmen viele Möglichkeiten. Sowohl als Exportmarkt als auch als Partner für innovative Vorhaben ist Indien noch ein unterschätzter Markt. Dabei lohnt es sich, Indien genauer anzuschauen. Insbesondere als strategischer Ausgangspunkt in Asien kann Indien ein attraktiver Absatz- und Sourcing-Markt sein.
Die IHK Region Stuttgart ist eines der 18 Schwerpunktkammern für Indien. Mit dem India Desk bietet sie ihren Mitgliedsunternehmen ein erweitertes Beratungs- und Informationsangebot an. Die India Desks tauschen sich regelmäßig aus, arbeiten intensiv mit der AHK Indien zusammen und weisen regelmäßig auf Indien-Veranstaltungen hin.