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Argentinien

Investitionsförderung in Argentinien

InvestArgentina

InvestArgentina ist eine zentrale Plattform zur Förderung von Projekten aller Sektoren in Argentinien, um eine Brücke zwischen Projektträgern und an Investitionsmöglichkeiten interessierten Partnern zu schlagen.
Die Plattform wird von der argentinischen Regierung, dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel und Kultur, der argentinischen Agentur für Investitions- und Handelsförderung und allen Provinzregierungen gefördert. Projekte sind nach dem zweistelligen ISIC-Abteilungscode organisiert und klassifiziert. Die Projektpräsentation, die Veröffentlichung sowie die Suche sind kostenlos.
Weitere Informationen zur Plattform erhalten Sie direkt auf der Webseite von InvestArgentina.

B2B-Plattform ArgentinaDelivers

Argentinien bietet führende Dienstleistungen im Bereich der B2B-Technologieentwicklung und des digitalen Marketings sowie Designdienstleistungen für Kunden auf der ganzen Welt an. In den letzten Jahren haben wir einen Trend zu "Nearshore"-Standorten in Lateinamerika festgestellt. Insbesondere Argentinien ist eines der größten Nearshoring-Drehkreuze in der Region, das einem breiten Spektrum von Käufern und Kunden auf der ganzen Welt Technologieentwicklung, Marketingdienstleistungen und Designtalente bietet.

Kompatible Zeitzonen, die räumliche Nähe, geringere Kosten, ähnliche Arbeitskulturen, gute Englischkenntnisse und kontinuierliche Innovation sind einige der Hauptgründe, warum Unternehmen, vom KMU bis zum Konzern, B2B-Dienstleister in Argentinien für ihre Projekte auswählen. ArgentinaDelivers bietet ein interaktives Verzeichnis von argentinischen Unternehmen, die eine breite Palette von B2B-Dienstleistungen anbieten.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Webseite von ArgentinaDelivers.
Interessierte können sich mit den auf den Webseiten angegebenen Projektleitern in Verbindung setzen oder an das Generalkonsulat Argentiniens wenden. Als Ansprechpartner steht der stellv. Konsul Esteban Carli (ebj@mrecic.gov.ar) zur Verfügung.

Devisenengpässe: Anpassungen im Importsystem

Das zweitgrößte Land Lateinamerikas und eine der Top-3-Vokswirtschaften der Region bleibt ein äußerst attraktiver Absatzmarkt. Die Devisenengpässe haben die Zahlungsfähigkeit der Importeure allerdings beeinträchtigt und Exporteure vor die Herausforderung gestellt, ob ihre Leistungen bezahlt werden können. Seit dem Amtsantritt der neuen Regierung am 10. Dezember 2023 wurde das Importsystem angepasst. Es wurden Ankündigungen zur Begleichung der Schulden argentinischer Importeure kommuniziert, und Verbesserungen bei neuen Zahlungen sind angekündigt.
Die folgenden Änderungen sind festzuhalten:
  1. Ab dem 27. Dezember 2023 ist es für lokale Importeure nicht mehr erforderlich, eine Erklärung über das System SIRA für Waren oder SIRASE für Dienstleistungen abzugeben. In Kraft tritt ein neues Statistiksystem SEDI (Sistema Estadístco de Importaciones). Geplante Importe müssen eingetragen werden, die automatischen und nicht automatischen Importlizenzen werden abgeschafft. Stattdessen sieht das System eine automatische Genehmigung der Transaktionen innerhalb von 30 Kalendertagen vor, sofern keine beteiligte Behörde Einspruch erhebt. Siehe hierzu: Beschluss 5466/2023 der Steuerbehörde AFIP und des Handelssekretariats
  2. Für Importe, die seit dem 13. Dezember 2023 stattfinden, gilt die allgemeine Regel für Zahlungsfristen, der zufolge Importrechnung in vier gleichen aufeinanderfolgenden Raten nach 30, 60, 90 und 120 Tagen getilgt werden sollen. Zu den Ausnahmefällen, wo eine schnellere Devisenzahlung folgt, zählen beispielsweise pharmazeutische Produkte. Eine sofortige Zahlung nach Zollanmeldung findet beispielsweise im Bereich der Energie statt. Weitere Informationen: Beschluss 5466/2023 der Steuerbehörde AFIP und des Handelssekretariats.
  3. Die im Register eingetragenen Angaben gelten als bindende eidesstattliche Erklärungen. Bis zum 24. Januar 2024 konnten Schulden argentinischer Importeure erfasst werden. Das im Folgenden beschriebene Verfahren bezieht sich auf Schulden, die vor dem 12. Dezember entstanden sind und im Register einzusehen sind. Zur Tilgung ausstehender Verbindlichkeiten werden Anleihen für den Wiederaufbau eines souveränen Argentiniens (Bonos para la Reconstrucción de una Argentina Libre) emittiert. Die Wertpapiere werden in argentinischen Pesos gezeichnet und die Auszahlung erfolgt in US-Dollar mit dem Großhandelswechselkurs, der am Werktag vor dem Gebotstermin veröffentlichten Wert. Der Importeur hat die Möglichkeit, seine Anleihen auf Wunsch an den ausländischen Gläubiger zu übertragen oder durch Einlösung der Zinsen, Rückzahlung des Kapitals bei Fälligkeit oder Verkauf der Anleihen auf dem ausländischen Sekundärmarkt Devisen zu erlangen. Zum heutigen Stand berechtigt der Verkauf der Anleihen im Inlandsmarkt nicht zur Schuldentilgung im Ausland.
  4. Seit dem 15. April 2024 haben KKMUs die Möglichkeit, ihre Wareneinfuhren innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Zudem können sie bei der Einfuhr von Investitionsgütern bis zu 20 % des Warenwerts im Voraus begleichen.
Zu beobachten ist, wie sich die Nachfrage nach den Anleihen im Sekundärmarkt weiterhin entwickelt und wie hoch die Werteinbußen sein werden. Insgesamt deutet die Einführung von Maßnahmen wie der Ausgabe von Anleihen zur Schuldenregulierung auf Bemühungen hin, wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen. Vor dem Erwerb einer BOPREAL-Anleihe ist eine fachgerechte Beratung zu empfehlen.
Teilen Sie gerne Ihre Erfahrungsberichte mit uns über die Ansprechpartner auf dieser Seite.
Bei Rechtsfragen unterstützt das German Desk der Auslandshandelskammer Argentinien.
Für weitere Rechtsupdates lohnt sich ein Blick auf die Länderinfoseite zu Argentinien auf der GTAI-Homepage.

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