International
Geschäftsreisen nach Großbritannien
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise im Vereinigten Königreich einen Reisepass. Im Unterschied zu Dienstreisen in die Schweiz oder EU-Länder ist keine Entsendemeldung nötig. Je nachdem, wie lange die Reise dauert beziehungsweise, was vor Ort gemacht werden soll, kann ein Visum für den Aufenthalt erforderlich sein. Wir zeigen die wichtigsten Wege für Geschäftsreisende auf.
Über die Modalitäten bei Geschäftsreisen in das Vereinigte Königreich informiert die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer auf der Internetseite im Bereich der Brexit-FAQs (Arbeitnehmerentsendungen in das Vereinigte Königreich).Mit dem Visa-Checker der britischen Regierung können Unternehmen prüfen, ob ein Visum für die Einreise erforderlich ist.
IHK Tipp: Informieren Sie sich über das Thema Entsendungen weltweit im Beitrag des IHK-Servicecenter Recht International.
Im Vorfeld zu prüfen: Gewerberechtliche Vorgaben
Eventuell ist für eine bestimmte Tätigkeit in Großbritannien eine gewerberechtliche Lizenz erforderlich. Das kann online geprüft werden über die Liste der erlaubnispflichtigen Gewerbe der britischen Regierung.
Visumfrei nach Großbritannien
Must have ab April 2025: Electronic Travel Authorization (ETA) für Reisende aus Drittstaaten. Deutsche Staatsangehörige müssen ab April 2025 die Einreisegenehmigung vorlegen, um visumfrei einzureisen.
Ab März 2025 kann man schon den Antrag auf eine ETA stellen – die Ausstellung kostet 10 GBP.
Die Reisegenehmigung kann man über die Website der britischen Regierung beantragen oder über die UK ETA App.
Ab März 2025 kann man schon den Antrag auf eine ETA stellen – die Ausstellung kostet 10 GBP.
Die Reisegenehmigung kann man über die Website der britischen Regierung beantragen oder über die UK ETA App.
Sonderfall Grenzgänger/Frontier Worker
Seit 1. Juli 2021 benötigen EU-Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb von Großbritannien eine Erlaubnis, um als Grenzgänger einzureisen und dort eine Tätigkeit auszuüben (“frontier worker permit”). Die Tätigkeit im Vereinigten Königreich muss schon vor 2021 mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten ausgeübt worden sein. Ausnahmen bestehen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Covid.
Kurze Geschäftsreise über die Besucherroute
„Kurze Geschäftsreisen“ sind über die Visitor Route ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis möglich, sofern die Gründe dafür im „PA-(Permitted Activities)Katalog“ der britischen Einreisebestimmungen enthalten sind. Das können Meetings, Betriebsbesuche oder Markterkundungsreisen sein. Länger als sechs Monate darf die Geschäftsreise nicht dauern. Es ist empfehlenswert, Nachweise zur geplanten Aktivität, zur Unterkunft und zum Rückflug während des Aufenthaltes mitzuführen. Die britische Regierung hat eine Liste von Nachweisen im Internet veröffentlicht.
Die Inbetriebnahme einer Maschine oder die Schulung dazu werden oft als verbundene „After-Sales-Dienstleistung“ angeboten. Wenn diese im direkten Zusammenhang mit dem Verkauf steht, kann mit entsprechenden Nachweisen ebenfalls ohne Visum in Großbritannien eingereist werden.
Die Inbetriebnahme einer Maschine oder die Schulung dazu werden oft als verbundene „After-Sales-Dienstleistung“ angeboten. Wenn diese im direkten Zusammenhang mit dem Verkauf steht, kann mit entsprechenden Nachweisen ebenfalls ohne Visum in Großbritannien eingereist werden.
IHK-Tipp: Gleichen Sie Ihren Einreisegrund online mit dem Permitted Activities Katalog der britischen Regierung ab. After-Sales-Dienstleistungen fallen unter PA 7 (Manufacture and supply goods to the UK).
Weitere Gründe für die Einreise über die Besucherroute
Die Einreise über die Besucherroute wird für weitere Anlässe möglich: Konzernintern (Intra-Corporate Activities - PA5 im Permitted Activities Katalog) können nicht nur interne Projekte innerhalb der britischen Tochter- oder Muttergesellschaft unterstützt werden. Zusätzlich dürfen Aufträge bei Kunden der britischen Konzerngesellschaft ausgeführt werden. Allerdings nur gelegentlich. Außerdem müssen diese Aktivitäten Teil eines Projektes oder einer Dienstleistung sein, die von der britischen Gesellschaft an den Kunden erbracht wird, nicht direkt von der deutschen.
Das Arbeiten auf Distanz, also im Home Office, wird leichter. Zukünftig darf man als Visitor in das Vereinigte Königreich einreisen und von dort aus für seinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, vorausgesetzt, das Arbeiten ist nicht der Hauptzweck des Aufenthalts. Die neue Regelung (remote working – Permitted Activity PA4 (h)) erlaubt nicht, britischen Kunden vor Ort irgendwelche Dienstleistungen zu erbringen.
Mehr zum britischen Einwanderungsrecht finden Sie im Online-Artikel der GTAI – Germany Trade & Invest.
Geschäftsreisen mit Visum
Sofern ein Visum beantragt werden muss, ist der britische Geschäftspartner gefordert. Er muss eine Sponsorship Licence von der britischen Behörde UK Visas & Immigration halten und den Entsendekräften des EU-Unternehmens das Certificate of Sponsorship zuweisen. Damit können diese dann ihr Visum beantragen.
Das sogenannte CSS-(Contractual Service Supplier)-Visum benötigen Dienstleister, die vertraglich geschuldete Leistungen erbringen. Mit dem Visum kann man maximal zwölf Monate in Großbritannien bleiben. Es ist an hohe Berufsqualifikationen geknüpft. In einer Positivliste führt die britische Regierung Berufe wie Steuerberater oder Architekt auf, die mit dem CSS-Visum ins Land kommen können.
Das sogenannte CSS-(Contractual Service Supplier)-Visum benötigen Dienstleister, die vertraglich geschuldete Leistungen erbringen. Mit dem Visum kann man maximal zwölf Monate in Großbritannien bleiben. Es ist an hohe Berufsqualifikationen geknüpft. In einer Positivliste führt die britische Regierung Berufe wie Steuerberater oder Architekt auf, die mit dem CSS-Visum ins Land kommen können.
Unterlagen auf einer Geschäftsreise
Verträge oder Vertragsentwürfe (in englischer Sprache), Eintrittskarten für Messen, Hoteltickets oder Terminvereinbarungen mit / Einladungsschreiben des Kunden sollten mitgeführt werden. Empfehlenswert ist ein Schreiben des Arbeitgebers über Art/Tätigkeit und Dauer der Entsendung.
A1-Bescheinigung
Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt unter anderem auch die Entsendung von Mitarbeitern. Bei einer Auslandsbeschäftigung, die nicht länger als 24 Monate dauert, besteht für den entsandten Mitarbeiter Sozialversicherungspflicht im Herkunftsland. Zum Nachweis darüber muss der Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse mitführen.
Mehr erfahren Sie in den Informationen für Entsendemitarbeiter der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland).
Reisepass für mitgeführte Waren - Carnet ATA
Oft führen Geschäftsreisende Ausstellungsstücke, Warenmuster oder Berufsausrüstung mit sich mit. Auch diese Gegenstände brauchen einen “Pass”, das sogenannte Carnet ATA. Das erspart dem Reisenden Zoll- und Steuerabgaben im Vereinigten Königreich und dient als Zollanmeldung in der EU und in Großbritannien.
IHK-Tipp: Sie erhalten ein Carnet ATA bei Ihrer IHK. Details zum „Reisepass für Waren“ und die Kontaktdaten des Teams Zoll/Exportkontrolle finden Sie auf unserer Internetseite.
Stand: August 2024