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Neuerungen im Versandverfahren: NCTS5 und ATLAS 9.1

Die zollrechtlichen Versandverfahren ermöglichen es, sowohl Zollverfahren von der Außengrenze in das Binnenland zu verlagern als auch Länder im Transit zu durchqueren. Den genauen Ablauf der unterschiedlichen Formen (unter anderem internes Versandverfahren (T2), externes Versandverfahren (T1), Carnet TIR) und die Abbildung des Versandverfahrens NCTS in ATLAS wird auf der Zollseite ausführlich beschrieben.
Die im Unionszollkodex vorgesehene Umstellung von der aktuellen Version NCTS4 auf NCTS5 führt unter anderem wegen der zwingenden Angabe des sechsstelligen HS-Codes in den meisten Fällen zu einer erheblichen Umstellung aller Beteiligten.
Das Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5 endet in Deutschland zum spätestmöglichen konformen Termin, dem 21. Januar 2025
Der aktuelle Stand zur Warennummer im Versandverfahren ist folgender:
  • Versandverfahren folgt auf ein Ausfuhrverfahren aus der EU: Falls die Codierung 9DFI angegeben wird, ist auch weiterhin keine Warennummer im Versandverfahren erforderlich. Außerdem entfällt die Angabe der Positionsnummer. Die Codierung 9DFI wird dann anstelle der üblichen Codierung N380 verwendet. Einzelheiten sind in der ATLAS-Info 0534/23 enthalten.
  • Versandverfahren bei der Einfuhr in die EU und Transitverfahren: In der ATLAS-Teilnehmerinfo 0456/23 vom 2. Mai 2023 hat die deutsche Zollverwaltung mitgeteilt, dass bis zum Ende der Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5 die Angabe der (sechsstelligen) Warennummer im Versandverfahren weiterhin nicht verpflichtend ist. Dies betrifft die Versandverfahren bei der Einfuhr in die EU und Transitverfahren, insbesondere T2-Verfahren durch die Schweiz.