Ursprungsregeln mit Präferenzportal ermitteln

Wie lauten die Ursprungsregeln für den präferenziellen Ursprung?

Der präferenzielle Ursprung einer Ware führt dazu, dass diese Waren in bestimmte Länder zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen importiert werden können. Die Ware wird dadurch billiger.

Grundlage: Handelsabkommen

Grundlage für die Anwendung von Zollpräferenzen bilden eine Vielzahl von
  • Präferenzabkommen, die die Europäische Union mit anderen Staaten oder Staatengruppen geschlossen hat und die so genannten
  • autonomen Präferenzmaßnahmen, die die Europäische Union einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen (z. B. Entwicklungsländer) oder Gebiete anwendet.
Da Präferenzregeln immer nur im Verhältnis zum jeweiligen Abkommenspartner gelten, müssen Sie zuerst prüfen, ob ein Abkommen besteht. Die Übersicht aller bestehenden Handelsabkommen hilft dabei.
Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst sind und die darin festgelegten Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen. Dies kann nur durch den Hersteller der Ware erfolgen, weil nur dieser über die erforderlichen Informationen verfügt. Wichtig ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif, denn die Ursprungsregel knüpft meist an die HS-Position der Ware an. Die HS-Position entspricht den ersten vier Stellen der Warennummer.

Präferenzportal hilft, die Präferenzregelung zu finden

Die deutsche Zollverwaltung bietet mit dem Präferenzportal Warenursprung und Präferenzen online (WuP online) ein umfassendes Informationssystem zum Thema Warenursprung und Präferenzen an. Die einzelnen Ursprungsregeln können pro Abkommen (wenn das Zielland schon feststeht) oder für mehrere Länder im direkten Vergleich abgefragt werden. Letzteres wird genutzt, wenn der präferenzielle Ursprung allgemein im Warenwirtschaftssystem hinterlegt oder wenn eine Lieferantenerklärung erstellt werden soll.

Wie funktioniert das Präferenzportal?

I) Zentrales Auswahlfeld
Länderausfwahl:
2-stelligen internationalen Länderabkürzung (ISO-Alpha-Code) oder Ländernamen eingeben
Verarbeitungsliste: Eingabe der HS-Position (4-stellig)
Stichtag ändern: Suche erfolgt stets zum aktuellen Datum. Frühere Regelungen können aber durch zurücksetzen des Stichtages recherchiert werden
Eingabefeld Suchen anklicken
II) Linke Navigation - Gegenüberstellung der Verarbeitungsliste
Hier können zu einer bestimmten HS-Position (4-stellig) die dazugehörigen Regeln der Verarbeitungsliste entweder für alle Regelungen oder für ausgewählte Länder recherchiert werden.
Besonderheit bei Kanada und Japan: Bedingt durch den abweichenden Aufbau der Verarbeitungsliste werden die Gegenüberstellungen am Ende der Darstellung aufgeführt.
Hier finden Sie einen direkten Zugang zum Präferenzportal.

Ermittlung der Präferenz

Erst nachdem die produktspezifische Ursprungsregel ermittelt worden ist, kann konkret geprüft werden, ob der präferenzielle Ursprung beim jeweiligen Produkt gegeben ist. Die Vorgehensweise ist folgendermaßen:
  • Wertschöpfungsregel (zum Beispiel „Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 Prozent des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet“):
    Hier wird dem Nettoverkaufspreis der Wert aller eingesetzten Vormaterialen gegenübergestellt, die selbst keinen präferenziellen Ursprung haben. Mit anderen Worten: der Wert der Vormaterialien, für die eine gültige Lieferantenerklärung vorliegt, gehören nicht dazu. Interne Kosten und der Gewinn sind im Ab-Werk-Preis bereits enthalten. Preisänderungen können den präferenziellen Ursprung beeinflussen.
    Zu Ihrer Unterstützung finden Sie hier ein selbstrechnendes unverbindliches Kalkulationsblatt für die Wertschöpfungsregel (XLS-Datei · 32 KB).
  • Positionswechsel (zum Beispiel „Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis“):
    Hier spielt der Wert im Grundsatz keine Rolle. Verglichen werden die ersten vier Stellen der Warennummer (das ist die Position der Ware) der eingesetzten Vormaterialien mit der Position des hergestellten Erzeugnisses. Der Positionswechsel ist erfüllt, wenn sich die Positionen in mindestens einer Zahl unterscheiden. Vormaterialien, die bereits den präferenziellen Ursprung haben (zum Beispiel Lieferantenerklärung liegt vor), müssen keinen Positionswechsel machen.
    Zu Ihrer Unterstützung finden Sie hier ein selbstrechnendes unverbindliches Kalkulationsblatt für den Positionswechsel. (XLSX-Datei · 15 KB)
Der präferenzielle Ursprung selbst kann noch eine Vielzahl komplexer Fallvarianten aufweisen.

Preisänderungen und Präferenzen

Preisänderungen haben insbesondere bei Anwendung der Wertschöpfungsregel einen direkten Einfluss darauf, ob der präferenzielle Ursprung zustande kommt oder nicht. Faustregel: steigende Preise von Vormaterialien ohne präferenziellen Ursprung sowie fallende Ab-Werk-Preise des Enderzeugnisses sind kritisch für den präferenziellen Ursprung.
Grundlage für die Berechnung ist immer der konkrete Ab-Werk-Preis (AWP) des jeweiligen Erzeugnisses. Allgemeine Listenpreise können nur verwendet werden, wenn diese tatsächlich bezahlt werden. Rabatte, die zum Zeitpunkt des Versands feststehen, müssen abgezogen werden.
Um nicht jeden Verkauf einzeln kalkulieren zu müssen, werden für den AWP oft niedrige Schwellenpreise verwendet. Diese Vorgehensweise findet aber ihre Grenzen, wenn die Preise der eingesetzten Vormaterialien (ohne präferenziellen Ursprung) volatil sind. In diesem Fall muss häufiger kalkuliert werden.
Eine Alternative kann die Anwendung der sogenannten Worst-Case-Methode darstellen: Hier führen Preisschwankungen nicht zwingend zu Neukalkulationen. Die Schwankungen werden dadurch abgepuffert, dass der niedrigste AWP, der niedrigste Einkaufspreis für Vormaterial mit präferenziellem Ursprung und der höchste Einkaufspreis für Vormaterial ohne präferenziellen Ursprung kombiniert werden.
Die Verwendung eines gleitenden Durchschnittspreises, der üblicherweise automatisch kalkuliert wird, kann erst für wenige Abkommen verwendet werden. Das sind bislang das Abkommen mit Großbritannien sowie die Übergangsregeln für das Regionalübereinkommen. Der Durchschnittspreis ist damit dann anwendbar, wenn eine Kalkulation pro Abkommen vorgenommen wird. Weitere Informationen hat der Zoll veröffentlicht.

Beratungsablauf Präferenzen

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