Güterlisten

Das Umschlüsselungs-Verzeichnis

Bei der Überprüfung, ob Ware in der Ausfuhrliste oder der Dual-Use-Güterliste gelistet ist, leistet das Umschlüsselungsverzeichnis gute Dienste.

1. Was ist das Umschlüsselungsverzeichnis?

Das Umschlüsselungsverzeichnis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ein Instrument, das Unternehmen dabei hilft, anhand der Warennummer zu prüfen, ob ihre Güter als Rüstungsgüter oder Dual-Use-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) klassifiziert und damit ausfuhrgenehmigungspflichtig sind.

2. Wo finde ich das Umschlüsselungsverzeichnis?

Das BAFA stellt das Umschlüsselungsverzeichnis auf seiner Website im Bereich Güterlisten bereit. Dort finden Sie neben den Verlinkungen zur Ausfuhrliste und zu Anhang I der Dual-Use-Güterliste auch einen Link zum Umschlüsselungsverzeichnis.

3. Wie kann das Umschlüsselungsverzeichnis helfen? Fälle aus der Praxis

Ist meine Ware ein Dual-Use-Gut? Viele Unternehmen stehen vor dieser Frage und sind unsicher, wie sie eine mögliche Listung in den Güterlisten (Ausfuhrliste und Dual-Use-Güterliste) feststellen können. Liegt die Information über eine Listung der Waren nicht im Unternehmen vor, kann das Umschlüsselungsverzeichnis helfen.

Welche Fälle kommen in der Praxis häufig vor?

ATLAS verlangt eine Codierung

Bei der Zollanmeldung verlangt ATLAS bei bestimmten Warennummern eine Aussage des Exporteurs darüber, ob die Ware ausfuhrgenehmigungspflichtig ist, weil sie auf einer Güterliste gelistet ist. Da eine Warennummer sowohl genehmigungspflichtige als auch nicht genehmigungspflichtige Waren umfassen kann, sind hierzu spezifische Codierungen erforderlich. So gibt der Exporteur zum Beispiel mit der Codierung Y901 an, dass es sich nicht um ein Dual-Use-Gut handelt.

Der Kunde verlangt eine (Non-)Dual-Use-Erklärung

Oftmals verlangen Kunden Angaben darüber, ob die gelieferten Güter in einer Güterliste, also der Ausfuhrliste oder der Dual-Use-Güterliste, gelistet sind und damit nur mit Genehmigung ausgeführt werden dürfen.
Zu Non-Dual-Use-Erklärungen informiert die IHK in ihrem Artikel Angaben von Vorlieferanten zur Genehmigungspflicht einer Ware

4. Wie funktioniert das Umschlüsselungsverzeichnis?

Die Recherche in den Güterlisten selbst ist für viele Unternehmen schwierig, weil diese nach einer anderen Systematik als das Warenverzeichnis aufgebaut sind. Das Umschlüsselungsverzeichnis hingegen geht von der Warennummer aus und stellt ihr die entsprechende Position der Ausfuhrliste gegenüber. Da die Warennummer in der Regel im Unternehmen vorhanden ist, wird den Exporteuren so die technische Prüfung erleichtert. Ausgehend von der Warennummer führt das Verzeichnis zu den einschlägigen Positionen der Dual-Use-Güterliste und der Ausfuhrliste hin. Entscheidend ist die Prüfung der im erläuternden Text bei der jeweiligen Ausfuhrlistennummer genannten technischen Parameter.
Jedes Kapitel des Umschlüsselungsverzeichnisses ist in zwei Teile, Teil A (Allgemeines) und Teil B (Besonderes) gefasst. Es empfiehlt sich, die Suche in folgender Reihenfolge vorzunehmen:
  • Suchen Sie zunächst in Teil B nach der konkreten Warennummer.
  • Steht Ihrer Warennummer eine Ausfuhrlistennummer gegenüber, dann prüfen Sie den erläuternden Text.
  • Treffen die dort beschriebenen technischen Parameter auf Ihre Ware zu, dann müssen Sie einen Abgleich mit dem Listeneintrag in der Güterliste vornehmen.
  • Prüfen Sie den Wortlaut der entsprechenden Listennummer in der Güterliste, um festzustellen, ob die dort beschriebenen technischen Eigenschaften mit denen Ihres Gutes übereinstimmen. Ist das der Fall, dann ist Ihre Ware gelistet.
  • Finden Sie in Teil B Ihre Ware nicht, dann prüfen Sie Teil A des Kapitels. Dort sind Kriterien genannt, die auf alle Waren aus diesem Warenkapitel zutreffen, unabhängig davon, ob die Einzelnummer aufgeführt ist oder nicht. Ggf. erwächst aus diesen Kriterien eine Genehmigungspflicht für Ihre Ware.

5. Wer muss prüfen?

Die Prüfung, ob die Ausfuhr von Gütern genehmigungspflichtig ist, liegt in der Verantwortung jedes Exporteurs. Ohne Prüfung besteht die Gefahr, dass strafbewehrte Verbote und Genehmigungspflichten verletzt werden. Die Anwendung des Umschlüsselungsverzeichnisses ersetzt die eigenverantwortliche Prüfung der Gütereinstufung durch den Exporteur nicht, da sie nicht rechtsverbindlich ist. Ebenfalls wichtig: Eine verwendungsbezogene beziehungsweise empfängerbezogene Genehmigungspflicht ist damit noch nicht geprüft.
Eine Übersicht zu den Genehmigungstatbeständen finden Sie in der BAFA-Broschüre Exportkontrolle und das BAFA.