Binnenmarktregelung

Sondergebiete: Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferung?

Lieferungen in Sondergebiete werfen immer wieder Fragen auf. Muss ich eine Ausfuhranmeldung machen? Wie ist die Rechnung korrekt zu erstellen? Brauche ich einen Ausfuhrnachweis oder einen Statusnachweis (T2L)? Was ändert sich beim T2L ab März 2024? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Gebiete, die weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der EU zählen

Sendungen auf Gebiete wie die Inseln Färöer, Gibraltar oder Helgoland werden wie Sendungen in ein Drittland behandelt. Für Anmeldung und Rechnung gilt:
  • Ausfuhranmeldung (Code: EX)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)

Gebiete, die zum Zollgebiet, aber nicht zum Mehrwertsteuergebiet der EU gehören

Für Sendungen auf Gebiete wie die Kanarischen Inseln oder die überseeischen französischen Departements gelten folgende Regeln:
  • Ausfuhranmeldung (Code: CO)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)
  • Nachweis des Unionscharakters der Waren:
    • T2L- oder T2LF-Dokument/Einheitspapier: Dies wird zum 1. März 2024 ersetzt durch das neue System Proof of Union Status (PoUS). Das gilt auch für sogenannte „zugelassene Aussteller“ (ACP). Aktuell sind keine Übergangsfristen vorgesehen, das sollte sich noch ändern.
    • Der Nachweis mit Handelsdokumenten bei einem Sendungswert bis 15.000 Euro bleibt unverändert möglich (T2L-Vermerk auf Rechnung). Bei Sendungen über 15.000 Euro bleibt der T2L-Vermerk mit Sichtvermerk der Zollstelle bis zum 15. August 2025 möglich, danach muss das PoUS-Modul genutzt werden.
Hier finden Sie weiterführende Zoll-Informationen zur Umstellung T2L/T2LF auf PoUS.

Andorra und San Marino

Zwischen der EU und Andorra sowie San Marino besteht eine Zollunion. Das bedeutet, dass die meisten Waren sich zollfrei zwischen den Gebieten bewegen können. Ausgenommen sind im Warenverkehr mit Andorra Waren der Kapitel 1-24, mit San Marino EGKS-Waren. Für den Warenverkehr gelten folgende Regeln:
  • Ausfuhranmeldung; Hinweis für Lieferungen nach San Marino: EU-Ausgangszollstelle ist Rimini
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)
  • Nachweis des Unionscharakters der Waren:
    • T2L- oder T2LF-Dokument/Einheitspapier: Dies wird zum 1. März 2024 ersetzt durch das neue System Proof of Union Status (PoUS). Das gilt auch für sogenannte „zugelassene Aussteller“ (ACP). Aktuell sind keine Übergangsfristen vorgesehen, das sollte sich noch ändern.
    • Der Nachweis mit Handelsdokumenten bei einem Sendungswert bis 15.000 Euro bleibt unverändert möglich (T2L-Vermerk auf Rechnung). Bei Sendungen über 15.000 Euro bleibt der T2L-Vermerk mit Sichtvermerk der Zollstelle bis zum 15. August 2025 möglich, danach muss das PoUS-Modul genutzt werden.
Hier finden Sie weiterführende Zoll-Informationen zur Umstellung T2L/T2LF auf PoUS.

Tabellarische Übersicht der Sondergebiete

Territorien
Umsatzsteuerrechtliche / Verbrauchsteuerrechtliche Behandlung
Zollrechtliche Behandlung
Andorra
Drittlandsgebiet
Zollunion
Akrotiri, Dhekalia (Hoheitsgebiete GB)
werden auch nach Ablauf der Brexit- Übergangsfrist am 1. Januar 2021 als Unionsgebiet behandelt
Unionsgebiet
Unionsgebiet
Ålandinseln (FI)
Drittlandsgebiet
Unionsgebiet
Aruba, Curacao, St. Martin (niederländischer Teil), Bonaire, Saba, St. Eustatius (niederländischer Teil)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Azoren (PT)
Unionsgebiet
Unionsgebiet
Balearen (ES)
Unionsgebiet
Unionsgebiet
Berg Athos (GR)
Drittlandsgebiet
Unionsgebiet
Ceuta, Melilla (ES)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Campione d'Italia sowie der zum italienischen Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees (IT)
Drittlandsgebiet
Verbrauchsteuer: seit 1.1.2020 Unionsgebiet
bis 31.12.19 Drittlandsgebiet

seit 1.1.2020 Unionsgebiet
Faröer
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Fürstentum Monaco
Unionsgebiet (wie Umsätze mit Herkunft Frankreich zu behandeln)
Unionsgebiet
Gibraltar (GB)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Grönland
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Insel Helgoland,
Gebiet von Büsingen (DE)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Insel Man (GB)
Drittlandsgebiet
seit 1. Januar 2021
Drittlandsgebiet
seit 1. Januar 2021
Kanalinseln (GB)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
seit 1. Januar 2021
Kanarische Inseln (ES)
Drittlandsgebiet
Unionsgebiet
Livigno (IT)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Madeira (PT)
Unionsgebiet
Unionsgebiet
San Marino
Drittlandsgebiet
Verbrauchsteuer: Unionsgebiet
Zollunion
überseeische französische Departements: Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion, St. Martin (frz. Teil), Mayotte (FR)
Drittlandsgebiet
Unionsgebiet
überseeische französische Gebietskörperschaften und Gebiete: Neukaledonien, St. Barthélemy, Saint-Pierre, Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Vatikan
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet