Nachweis Unionscharakter
Die T2L wird digital: PoUS
Wozu dient der Statusnachweis T2L oder T2LF?
Mit der Vorlage wird der Unionscharakter der Waren bestätigt, damit fällt kein Zoll an. Unionscharakter bedeutet, dass die Ware entweder in der EU produziert worden ist oder importiert und verzollt (Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr).
Wann wird Statusnachweis T2L oder T2LF benötigt?
- Bei Lieferungen innerhalb des Zollgebiets aber außerhalb des Steuergebiets der EU: Kanarische Inseln, Alandinseln, Berg Athos, Französisch Guyana, Martinique, Gouadeloupe, La Réunion, Saint Martin
- Auf Nachfrage bei Lieferungen nach San Marino, Andorra
Wie erfolgte der Nachweis bis Ende Februar 2024?
Der Nachweis kann entweder auf einem Handelsdokument erfolgen (Vermerk T2L beispielsweise auf der Rechnung) oder auf einem Formular (Einheitspapier 0769). Unternehmen, die diese Nachweise häufig benötigen, können eine Bewilligung als “zugelassener Aussteller” (ACP) erhalten und die Dokumente ohne Mitwirkung des Zolls erstellen.Einzelheiten hat der Zoll veröffentlicht.
Was hat sich zum März 2024 geändert?
Das Formular 0769 ist entfallen, der Statusnachweis soll nur noch elektronisch im System PoUS (Proof of Union Status) erstellt werden. Der Nachweis auf Handelsdokument ist weiter möglich. Leider gab es vorher keine ausreichenden Informationen zu dieser Umstellung. Das System wurde ohne Datenschnittstelle programmiert und weist außerdem aktuell noch massive Fehler und Funktionsprobleme auf. Informationen zur Umsetzung und zu den bekannten Fehlern hat die EU-Kommission veröffentlicht.
Wie ist die weitere Vorgehensweise?
Wir haben die Probleme gegenüber der zuständigen EU-Generaldiektion Zoll und Steuern sowie gegenüber der deutschen Generalzolldirektion kommuniziert und Verbesserungen vorgeschlagen. Die deutsche Generalzolldirektion lässt bei Bedarf bis zur Lösung der technischen Probleme bzw. bis eine Schnittstelle bereitsteht, die Erstellung auf Formular für “zugelassene Aussteller” (ACP) weiterhin zu. Wenden Sie sich an Ihr Hauptzollamt.
Alternativ können Handelsdokumentemit T2L-Vermerk verwendet werden. Für Sendungen bis 15.000 Euro Warenwert kann dies auch über den 15. August 2025 hinaus genutzt werden. Zu diesem Datum soll der zweite Schritt des PoUS starten, dann sollen Warenmanifeste ersetzt werden – mit Schnittstelle.
Wie sind Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie uns: auwi@stuttgart.ihk.de