3 min
Lesezeit
Europawahl 2024 - Bedeutung für die Interessenvertretung der Unternehmen
Am Sonntag, den 9. Juni, wird in Deutschland das Europäische Parlament gewählt. Es ist die einzige direkt gewählte Institution und aufgrund seiner weitreichenden Kompetenzen einer der wichtigsten Entscheidungsträger in der EU. Die meisten in den EU-Verträgen festgelegten Rechtsakte, die auf europäischer Ebene beschlossen und festgelegt werden, haben auch Auswirkung auf die Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Deutschland und auf seine Unternehmen. Daher ist die Interessenvertretung der Unternehmen im Europäischen Parlament von Bedeutung. Deutsche Unternehmen können sich durch ihre Teilnahme an der Europawahl für ihre Interessen einsetzen. Ein Aufruf zu mehr Wahlbeteiligung.
Beispiel: Gesetzgebung zur Lieferkette – Folgen für die Interessenvertretung
Anhand der EU-Richtlinie CSDDD (EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit) wird jedoch erkennbar, dass die Interessen der deutschen Wirtschaft, insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), wohl nicht immer ausreichend berücksichtigt wurden. Dies muss sich zukünftig ändern.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die EU-Richtlinie CSDDD anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) den persönlichen Anwendungsbereich erheblich erweitert, und außerdem eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen einführt. Damit können Geschädigte unmittelbar, unter Umgehung von Zwischenlieferanten, Ansprüche direkt gegen Unternehmen geltend machen, sofern diese in den Einflussbereich der Richtlinie fallen.
Dies stellt die Unternehmen vor unkalkulierbare Risiken. Die Überlegung des deutschen Gesetzgebers, keine zivilrechtliche Haftung für die Unternehmen im LkSG zu verankern, wird durch die Richtlinie hinfällig. Denn die Umsetzung der Richtlinie lässt keinen Spielraum zu (siehe Kasten). Zudem werden berechtigte Interessen der deutschen Wirtschaft, eine Mehrbelastung auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, durch den derzeitigen Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.
Dies stellt die Unternehmen vor unkalkulierbare Risiken. Die Überlegung des deutschen Gesetzgebers, keine zivilrechtliche Haftung für die Unternehmen im LkSG zu verankern, wird durch die Richtlinie hinfällig. Denn die Umsetzung der Richtlinie lässt keinen Spielraum zu (siehe Kasten). Zudem werden berechtigte Interessen der deutschen Wirtschaft, eine Mehrbelastung auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, durch den derzeitigen Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt.
Verabschiedung CSDDD: Aktueller Stand
Im März hat eine Mehrheit der Mitgliedstaaten den von der belgischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromisstext vom 13. März 2024 gebilligt. Eine Sperrminorität besteht trotz der Enthaltung Deutschlands damit nicht mehr. Der jetzt gefundene Kompromiss bedeutet immerhin einige Änderungen gegenüber der letzten Fassung aus den Trilog-Verhandlungen. Insbesondere ist der Anwendungsbereich, also der Kreis der betroffenen Unternehmen, deutlich verkleinert worden. Im nächsten Schritt muss noch das Plenum des Europäischen Parlaments zustimmen und danach muss der Europäische Rat das Ergebnis formell bestätigen.
Felix José Pfeffer Esteves, IHK Region Stuttgart
Beschlussfassung in der EU
Richtlinienvorschläge werden von der Europäischen Kommission entworfen und durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union erlassen. Die drei Organe erörtern in den sogenannten Trilog-Verhandlungen den Vorschlag. In der nun stattfindenden Phase wird der Richtlinientext finalisiert und im Anschluss vom Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Richtlinien sind anders als Verordnungen nicht unmittelbar gültig, sondern müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Richtlinienvorschläge werden von der Europäischen Kommission entworfen und durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union erlassen. Die drei Organe erörtern in den sogenannten Trilog-Verhandlungen den Vorschlag. In der nun stattfindenden Phase wird der Richtlinientext finalisiert und im Anschluss vom Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen. Richtlinien sind anders als Verordnungen nicht unmittelbar gültig, sondern müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen
- Infos zur Europawahl unter www.ihk.de/stuttgart/europawahlen.
- Mehr über das Erfolgsmodell Europäische Union hier
Kontakt
Silke Helmholz