Innovation und Umwelt
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Was wird gefördert?
Gefördert werden in Deutschland durchzuführende Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten (FuE-Aktivitäten) und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
- FuE-Einzelprojekte einzelner Unternehmen;
- FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen;
- FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
- Management von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs Unternehmen
- Durchführbarkeitsstudien (z. B. Vorstudien, Tests, Untersuchungen zum Stand der Wissenschaft, Analyse des Marktpotenzials)
- Leistungen zur Markteinführung
- Innovationsberatung – z. B. Wissenstransfer, gewerbliche Schutzrechte, Anwendung von Normen
- Dienstleistungen – z. B. Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Marktforschung, Zertifizierungen
- Messeauftritte, Beratungen zum Produktdesign und zur Vermarktung
Förderfähige Kosten sind:
- Personalkosten
- Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte, FuE-Aufträge und zeitweilige Aufnahmen qualifizierten Personals
- übrige projektbezogene Kosten, z. B. Materialkosten, Abschreibungen, Geräte, Reisekosten
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind…
...für FuE-Einzelprojekte:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
- weitere mittelständische Unternehmen die weniger als 500 Personen beschäftigen
- weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 beschäftigten Personen, die mit mindestens einem KMU mit ZIM-Förderung kooperieren
...für Kooperationsprojekte:
- siehe oben FuE-Einzelprojekte
- Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens.
...für das Management von Innovationsnetzwerke:
- die von mindestens sechs beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung, z. B. eine am Netzwerk beteiligen Forschungseinrichtung, eine externe Einrichtung.
...für Durchführbarkeitsstudien:
- Unternehmen nicht älter als 10 Jahre (junge Unternehmen)
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
- Erstbewilligungsempfänger von ZIM-Projekten, die in den letzten drei Jahren nicht über anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU gefördert wurden
...für Leistungen zur Markteinführung:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren ZIM-Projekte bewilligt werden
Wie wird gefördert und wie hoch sind die zuwendungsfähigen Kosten?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Unternehmensgröße gewährt.
Für FuE-Einzelprojekte betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Unternehmen maximal 690.000 Euro.
Bei Kooperationsprojekten betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Unternehmen maximal 560.000 Euro, und pro Forschungseinrichtung maximal 220.000 Euro. Die Zuwendungshöhe ist zudem für das Gesamtprojekt auf maximal 3.000.000 Euro begrenzt.
HINWEIS: Während der Laufzeit des Programms kann ein Unternehmen mehrere Förderungen erhalten. Die Anzahl der Bewilligungen pro Unternehmen ist auf zwei FuE-Projekte innerhalb von 12 Monaten begrenzt.
Bei nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken kann die Förderung bis zu 490.000 Euro betragen, bei internationalen bis zu 600.000 Euro.
Bei Durchführbarkeitsstudien liegen die maximal zuwendungsfähigen Kosten für ein Unternehmen bei 125.000 Euro, für Kooperationsprojekte bei maximal 250.000 Euro
Bei Leistungen zur Markteinführung betragen die maximal zuwendungsfähigen Kosten 100.000 €.
Wie hoch sind die Fördersätze?
Die Förderquoten für Einzelprojekte und Kooperationsprojekte betragen:
Unternehmensgröße | Einzelprojekte | Kooperations- projekte | Kooperations- projekte mit ausländischen Partnern |
---|---|---|---|
Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen | 45 % | 55 % | 60 % |
kleine junge Unternehmen (<10 Jahre) | 45 % | 50 % | 60 % |
Kleine Unternehmen | 40 % | 45 % | 55 % |
Mittlere Unternehmen | 35 % | 40 % | 50 % |
Unternehmen bis 500 beschäftigte Personen | 25 % | 30 % | 40 % |
Unternehmen bis 1.000 beschäftigte Personen | --- | 30 % | 40 % |
Für Nationale Innovationsnetzwerke betragen die Förderquoten: Phase 1, 1. und 2. Jahr - 90 %, Phase 2, 1. Jahr - 70 %, 2. Jahr - 50 %, ggf. 3. und 4. Jahr - 30 %.
Die Förderquote für Durchführbarkeitsstudien beträgt zwischen 70 % und 50 %, je nach Unternehmensgröße.
Die Förderquote für Leistungen zur Markteinführung liegt bei 50 %.
Wo stellt man den Antrag?
Formulare für die Antragsstellung sind unter www.zim.de verfügbar. Je nach Projektform (Einzel oder Kooperationsprojekte) werden die Anträge bei den entsprechenden Projektträgern eingereicht.
ACHTUNG: Bei Kooperationsprojekten sollten die Anträge der beteiligten Antragsteller möglichst gemeinsam eingereicht werden.
Wann stellt man den Antrag?
Anträge können laufend eingereicht werden.
Allerding muss ein Förderantrag immer vor Beginn der beantragten Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Vorab können Antragsteller freiwillig eine formlose, kurz gefasste Projektskizze (max. vier Seiten) einreichen, um schnell eine erste unverbindliche Einschätzung zur grundsätzlichen Förderfähigkeit des geplanten Projekts zu bekommen.
Was ist sonst noch zu beachten?
Das Programm läuft mindestens bis Juni 2026.
ACHTUNG: Seit 2024 gibt es beim ZIM-Förderprogramm im Zuge der AGVO neue Pflichten bei der Angabe beihilfefähiger Kosten! Neben den Personalkosten müssen neuerdings im Antragsverfahren auch angegebenen werden:
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Kosten für Gebäude und Grundstücke
- Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm's-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden;
- zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
- Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- Weiterführende Informationen finden Sie online unter: www.zim.de.
- Unser ZIM-Tool unterstützt Sie außerdem bei der Projektorganisation.