Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte von KMU
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)” soll vor allem die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMU und für mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen.
Bewilligungen im ZIM ab sofort wieder möglich
Die am 21. November 2023 vom Bundesfinanzministerium verfügte Haushaltssperre wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit können wieder neue finanzielle Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Bewilligungen von Anträgen für neue Vorhaben im ZIM sind damit ebenfalls wieder möglich.
Schauen Sie sich auch die Webinare der Projektträger zur ZIM-Förderung an.
Die wesentlichen Änderungen der neuen ZIM-Richtlinie seit Januar 2020 im Überblick
- Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen auf 45 Prozent bei Einzelprojekten und 50 Prozent bei Kooperationsprojekten
- Öffnung vom Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand für mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (zuvor Begrenzung auf weniger als 500 Mitarbeiter) in Kooperationsprojekten
- Bessere Leistungen zur Markteinführung - dazu zählen Leistungen wie Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten (Einzelprojekte: Erhöhung von 380.000 Euro auf 550.000 Euro, Kooperationsprojekte: Erhöhung von 380.000 Euro auf 450.000 Euro pro Unternehmen.) Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.000.000 Euro auf 2.300.000 Euro.
- Erhöhung der Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke von 380.000 Euro auf 420.000 Euro und bei internationalen ZIM-Netzwerken auf 520.0000 Euro.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. In Kooperationsprojekten ist auch die Förderung von Unternehmen bis 1000 Beschäftigte möglich wenn mit einem anderen Unternehmen kooperiert wird, das weniger als 500 Beschäftigte hat.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei ihren Forschungs-und Entwicklungs-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für extern vergebene Leistungen in Zusammenhang mit der Markteinführung der Innovation zu erhalten (nur im Zusammenhang mit einem bewilligten ZIM-Projekt). Gefördert werden:
- Einzelprojekte von Unternehmen
- Projekte zwischen mindestens zwei Unternehmen
- Projekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung, auch größere Verbundprojekte mit unterschiedlichen Technologien
- nationale Innovationsnetzwerke (mindestens sechs Unternehmen)
- internationale Innovationsnetzwerke (mindestens vier mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, mindestens zwei ausländische mittelständische Unternehmen und eine Forschungseinrichtung aus dem Ausland).
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Unternehmensgröße gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 550.000 Euro. Bei Kooperations- und Verbundprojekten betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben (auf Basis der Personalkosten) maximal 450.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der teilnehmenden Partner, ingesamt jedoch maximal 2.300.000 Euro. Bei internationalen Kooperationsprojekten wird nur der Anteil der deutschen Partner bezuschusst. Konkret werden die anfallenden Personalkosten sowie ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag und gegebenenfalls anfallenden Kosten für extern vergebene Aufträge der beteiligten Projektpartner gefördert. Einen Sonderfall stellt die Einbeziehung von Forschungseinrichtungen in Projekte dar: Diese können zu 100 Prozent bezuschusst werden. Insofern besteht für Forschungseinrichtungen in der Regel eine hohe Motivation zur Beteiligung an ZIM-Projekten. Zusätzlich können die Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung der Projektergebnisse gefördert werden. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten für Beratungsleistungen liegen bei 60.000 Euro.
Für die alten Bundesländer gelten folgende Förderquoten:
Anzahl Mitarbeiter |
Jahres- umsatz |
oder Bilanz- summe |
Einzelprojekt
|
Kooperations-projekt
|
Kooperationsprojekt mit ausländischem Partner
|
---|---|---|---|---|---|
< 50 und jünger als 10 Jahre
|
maximal 10 Millionen Euro |
maximal 10 Millionen Euro |
45 Prozent
|
50 Prozent
|
60 Prozent
|
< 50
|
40 Prozent
|
45 Prozent
|
55 Prozent
|
||
< 250
|
maximal
50 Millionen Euro |
maximal 43 Millionen Euro |
35 Prozent
|
40 Prozent
|
50 Prozent
|
< 500
|
25 Prozent
|
30 Prozent
|
40 Prozent
|
||
<1000
|
-
|
30 Prozent
|
40 Prozent
|
Die Mitarbeiterzahlen sowie Jahresumsatz und Bilanzsumme gelten jeweils inklusive verbundener Unternehmen.
Beantragung der Förderung
Die Antragsformulare für die Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sehr informativ sind auch die dort zusammengestellten Fragen und Antworten.
Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit Ihrer Projekte, geben Ihnen Tipps für die Antragstellung, unterstützen Sie bei der Suche nach Kooperationspartnern und beraten Sie gerne auch über alternative oder ergänzende Fördermöglichkeiten.Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!