Förderung für künstliche Intelligenz

IGP Förderung für die bessere Nutzung von Daten und KI

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) fördert innovative Projekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland. Ziel ist es, die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken und marktnahe, nichttechnische Innovationen zu unterstützen. Die vierte Ausschreibungsrunde (4. Call) richtet sich speziell auf Geschäftsmodelle und Lösungen zur besseren Nutzung von Daten und KI.

Fördergegenstand des 4. Calls

Der 4. Call fokussiert sich auf die Entwicklung von Geschäftsmodellen und Pionierlösungen, die innovative Verbesserungen in der Nutzung von Daten und KI anstreben. Gefördert werden insbesondere Projekte, die:
  • neue Ansätze zur Datennutzung aus verschiedenen Bereichen wie Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Kultur entwickeln,
  • innovative Konzepte für Datasharing oder -pooling bieten,
  • verantwortungsvolle Daten- und KI-Ökosysteme fördern,
  • neue KI-Anwendungen und -Services (z.B. „AI for good“) schaffen,
  • Fachkräfte- und Schulungsangebote zu KI und Datennutzung aufbauen
  • oder neue Konzepte zur besseren Datennutzung kreieren.

Antragsberechtigte und Kriterien

Antragsberechtigt sind KMU, Gründer, Selbstständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie mit diesen kooperierende Forschungseinrichtungen, wie Hochschulen. Die Projektauswahl erfolgt über ein wettbewerbliches Verfahren und berücksichtigt Kriterien wie Innovationshöhe, Vermarktungschancen und die Qualifikation der Projektbeteiligten.

Ablauf der Ausschreibung

Die Teilnahmeanträge müssen bis spätestens 11. Februar 2025 um 15:00 Uhr elektronisch über die Plattform positron:s eingereicht werden. Später eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Überzeugende Anträge werden zur Jurybewertung eingeladen, und die Antragsteller können ihr Projekt im Juni 2025 in einem Pitch vorstellen. Nach erfolgreichem Pitch folgt die Aufforderung zur Vollantragsstellung, die innerhalb von sechs bis acht Wochen einzureichen ist.
Weitere Informationen und die Antragsstellung finden Sie unter der Website des BMWK.