Ausbildung
Novellierung Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Zum 1. August 2020 ist das neue Berufsbild „Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ in Kraft getreten. Es wurde auf Basis der bisherigen Verordnung „Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel“ aus dem Jahr 2006 in Bezug auf die Veränderungen der Arbeitswelt aktualisiert und modernisiert. Das Selbstverständnis des neuen Berufs liegt dabei in der Funktion des Managens von Schnittstellen, was sich folgerichtig in der neuen Berufsbezeichnung niederschlägt.
Struktur der betrieblichen Ausbildung
Im Fokus steht nun, projekt- und prozessbezogene Handlungskompetenzen in den klassischen Berufsfeldern zu vermitteln, neu aufgenommen wurde das Thema E-Business. So sieht der Ausbildungsrahmenplan in der ersten Ausbildungshälfte die Organisation des Warensortiments bzw. der angebotenen Dienstleistungen vor, in der zweiten Ausbildungshälfte liegt der Schwerpunkt in der Organisation und Steuerung von Groß- bzw. Außenhandelsgeschäften.
Neue Prüfungsstruktur
Wie in allen modernisierten und neuen Berufsbildern wird die Abschlussprüfung aufgewertet durch die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung. Diese besteht nun aus zwei Teilen, wobei der erste ca. in der Mitte der Ausbildung stattfindet und die bisherige Zwischenprüfung ersetzt. Beide Teile tragen zum Gesamtergebnis bei.
Ausbildungsverordnung und weitere Informationen
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement ist am 1. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2020 werden wir automatisch auf die neue Berufsbezeichnung umschreiben.
Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2020 werden wir automatisch auf die neue Berufsbezeichnung umschreiben.
Weitere Informationen zum neuen Beruf können Sie über ein ca. 25-minütiges Info-Video des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) abrufen.
Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung des neuen Berufsbildes in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.