AwSV: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hat die alte baden-württembergische Verordnung VAwS abgelöst. Betroffen sind Unternehmen, die über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verfügen.