IHK Region Stuttgart
RoHS-Richtlinie – Fristen von Stoffverwendungsverboten beachten
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich auf zusätzliche Stoffverwendungsverbote einstellen. Diese werden EU-weit in der RoHS-Richtlinie (Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräten) festgelegt und in Deutschland jeweils in die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung übernommen. Bisher sind folgende sechs Stoffe reglementiert: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE).
Im EU-Amtsblatt vom 4. Juni 2015 wurde eine Änderung der RoHS-Richtlinie [(EU) 2015/863] veröffentlicht. Damit wird Anhang II der RoHS-Richtlinie neu formuliert, indem die Liste der oben genannten sechs Stoffe um folgende vier Stoffe erweitert wird:
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Butylbenzylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
Für die vier genannten Stoffe wird auch eine Bagatellgrenze von jeweils 0,1 Gewichtsprozent festgelegt, wie sie in gleicher Höhe für die bisher schon reglementierten Stoffe gilt (Ausnahme wie bisher für Cadmium: hier 0,01 Prozent statt 0,1 Prozent). Mit diesen Bagatellgrenzen wird berücksichtigt, dass es Verunreinigungen in ganz geringen Mengen geben kann, die technisch nicht zu verhindern sind.
Die vier neuen Stoffverwendungsverbote gelten ab 22. Juli 2019, das heißt den Betroffenen wird eine vierjährige Übergangsfrist eingeräumt, um ihre Produktionsverfahren umzustellen.
Speziell für medizinische Geräte und für Überwachungs- und Kontrollinstrumente wird dieser Zeitraum um zwei zusätzliche Jahre verlängert, d.h. für diese Geräte gelten die neuen Stoffverwendungsverbote ab 22. Juli 2021. Ausnahmen gibt es wie in der RoHS-Richtlinie üblich für Ersatzteile für Geräte, die vor den genannten Stichtagen in Verkehr gebracht wurden.
Alle genannten Stoffverwendungsverbote beziehen sich nicht auf Elektro- oder Elektronikgeräte als Ganzes, sondern auf jeden einzelnen homogenen Werkstoff des Geräts (zum Beispiel auf ein Kunststoffgehäuse).
Die Elektrostoffverordnung bei Gesetze im Internet einem kostenfreien Service des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein