August 2024
F-Gase-Verordnung: Umweltbundesamt veröffentlicht FAQ
Der mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) abgestimmte FAQ klärt erste Frage zu den neuen Bestimmungen der im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gase-Verordnung. Darunter werden viele Fragen zum Inverkehrbringen und der Ausfuhr von F-Gase beantwortet. Gleichzeitig hat die EU Kommission die ersten drei Durchführungsverordnungen zu Anforderungen an die Zertifizierung, Kennzeichnung und Berichtsformate.
Die Verordnung 2024/573 hat somit Auswirkungen auf den Im- und Export. So wird für die Ein- und Ausfuhr der in der Verordnung in den Anhängen I – III aufgeführten Stoffe sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten, eine Lizenz benötigt. Die Lizenz wird von der Europäischen Kommission vergeben, wozu eine Registrierung im F-Gas Portal notwendig ist.
Die Vorgängerverordnung der F-Gase Verornung aus 2014 wurde wohl so ausgelegt, dass es „nur um F-Gase“ ging und nicht um „F-Gase in Erzeugnissen“. Dies wurde nun klargestellt (oder neu festgelegt). Somit werden auch zunehmend gebrauchte Erzeugnisse mit F-Gasen von der Verordnung betroffen sein. Leider finden sich bis dato noch keine ausreichenden Informationen hierzu in den FAQ´s wie mit diesen umgegangen werden soll.
Die FAQ´s des Umweltbundesamtes finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung | Umweltbundesamt
Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung | Umweltbundesamt
Auf den Seiten des Umweltbundesamts wird auch eine Liste der Treibhausgaspotenziale (GWP-Werte) für eine Vielzahl fluorierter Treibhausgase sowie für als Kältemittel eingesetzte Gemische dargestellt.
Auf der Webseite der Europäoschen Union finden Sie auch die entsprechende F-Gase Verordnung (EU) 2024/573.
Quelle: DIHK/UBA abgeändert