Europäische Chemikalienverordnung
Merkblatt: Sicherheitsdatenblatt in Landessprache
Sicherheitsdatenblätter (SDB) liefern dem beruflichen Verwender von Chemikalien wichtige Informationen zu folgenden Merkmalen: Identität des Produktes, auftretende Gefährdungen, sichere Handhabung und Maßnahmen zur Prävention sowie im Gefahrenfall. Die Erstellung von SDB auf der Grundlage der REACH-Verordnung ist in den „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern” der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erläutert.
Der Inverkehrbringer eines Produktes ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. REACH und CLP enthalten zudem Regelungen zur Sprache im Sicherheitsdatenblatt und auf dem Kennzeichnungsetikett. Im Allgemeinen wird die Sprache des Mitgliedstaates verwendet, in dem die Stoffe oder Gemische in Verkehr gebracht werden. Dabei haben die Mitgliedstaaten jedoch Möglichkeiten, die zu verwendenden Sprachen genauer festzulegen. Um den Firmen die Angaben zu REACH und CLP in der richtigen Sprache zu erleichtern, hat die ECHA eine Merkblattübersicht zu den in den verschiedenen Mitgliedstaaten benötigten Sprachen veröffentlicht.
Auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es zudem weitere Informationen rund um das Thema „Sicherheitsdatenblatt” ebenso wie entsprechende Hilfestellungen.